Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Aus der Unterbringung des Bf in einem Heim ergibt sich, daß ein bei der Abgabestelle (das Unterkunftzimmer des Bf) bestimmter Briefkasten nicht in Frage kommt. Es entspricht dem Gesetz, die gem § 21 ZustG vorgesehene Aufforderung bzw Hinterlegungsanzeige... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 20. August 1991 wies der Landeshauptmann von Burgenland die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 11. Oktober 1990 wegen Übertretung des KFG 1967 als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG;
Rechtssatz: Der Bf machte geltend, er habe sich im Zeitpunkt der Zustellung des erstbehördlichen Straferkenntnisses in einem derartigen Gesundheitszustand befunden, daß er nicht in der Lage gewesen sei, auf Vorgänge zu reagieren bzw diese überhaupt wahrzunehmen oder sie in ihrer Bedeutung richtig wahrzunehmen. Dieses Vorbringen k... mehr lesen...
Mit dem Bescheid (Einberufungsbefehl) des Militärkommandos Salzburg vom 25. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 36 des Wehrgesetzes BGBl. Nr. 150/1978, in der derzeit gültigen Fassung" (richtig: § 35 des Wehrgesetzes 1990) zur Ableistung des Grundwehrdienstes im Bundesheer vom 1. Oktober 1991 an einberufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der (im Jahre 1960 geborene) Beschwerdeführer, bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Abgabestelle des Wehrpflichtigen im Sinne des § 4 ZustG an dem Ort, an dem vor Hinterlegung der gegenständlichen Sendung auf Grund des § 21 Abs 2 in Verbindung mit § 17 ZustG zwei vergebliche Zustellversuche durchgeführt wurden, würde an der rechtswirksamen Erlassung des angefochtenen Bescheides nichts ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland der beschwerdeführenden Partei die Entrichtung einer Ausgleichstaxe (45.900 S) nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Kalenderjahr 1988 vor. Nach dem bei den Akten befindlichen Zustellnachweis wurde dieser Bescheid am 3. Juli 1989 nach der Übernahmsbestätigung von einem Arbeitnehmer des Empfängers entgegengenommen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §4;
Rechtssatz: Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Pr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 19. Jänner 1990 wurden der Beschwerdeführerin in Ansehung der im Standort Parzelle Nr. 2491/1 und 2489/2, KG T, betriebenen Schottergrube gemäß § 79 GewO 1973 zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Über eine dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin erkannte der Landeshauptmann von Niederösterreich mit Bescheid vom 9. Mai 1990 wie folgt: "A) Zu Spruchteil I: Der Berufung wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 nicht Folge gegeben. Der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §9;GewO 1973 §353;HGB §17;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0292 1 Stammrechtssatz Mit der Firma einer juristischen Person wird - im Gegensatz zu jener eines Einzelkaufmannes, welche nur Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Rec... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1989 schrieb der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, unter anderem dem Beschwerdeführer Vergnügungssteuer im Betrag von S 960.000,-- zuzüglich Verspätungs- und Säumniszuschlag vor. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut dem im Akt erliegenden Rückschein unter der im Bescheid genannten Anschrift XY zu Handen seiner Mutter Hedwig L zugestellt. In der dagegen erhobenen Berufung bezeichnete der Beschwerdeführer seine Anschrift gleichlautend wie oben. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Partei in einem Anbringen eine Abgabestelle genannt, so kann diese als ihre bisherige Abgabestelle angesehen werden; eine Partei, die der Behörde eine allenfalls unrichtige Wohnanschrift angibt, hat die ihr aus einer Zustellung an diese unrichtige Wohnanschrift erwachsenden Rechtsnachteile selbst zu vertreten (Hinweis Walter-Mayer,... mehr lesen...
Im Zuge einer bei den beschwerdeführenden Rechtsanwälten durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, der Abzug der auf die Kosten der Garagierung der PKW der Beschwerdeführer entfallenden Vorsteuern sei nicht zulässig, weil gemäß § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, nicht als für das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0137 E 9. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz § 13 Abs 4 ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (§ 4 ZustG) zugestellt wird. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. August 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. Dezember 1989, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967, als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, das Straferkenntnis sei nach einem ersten Zustellversuch am 16. Dezember 1989 und einem zweiten Zustellversuch am 18. Dezember 1989 an diesem Tag beim Postam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990020174.X01 Im RIS seit 17.04.1991 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Mai 1988 wurde das gegen den Beschwerdeführer ergangene erstbehördliche Straferkenntnis in seinem Punkt 1 behoben und das Verfahren in diesem Punkte gemäß § 45 Abs. 1 lit. b VStG 1950 eingestellt. Im übrigen wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 13. Oktober 1986 um 17.48 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorfahrrades in Wien 12, Lobkowitzbrücke Richtung Ullmannstraße 2. die au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19;AVG §45 Abs3;ZustG §4;ZustG §8 Abs1;ZustG §8;
Rechtssatz: Hat der Besch der Beh eine Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitgeteilt, hat die Beh jedoch dessenungeachtet den Ladungsbescheid, welcher zum Zwecke "Vorhalt weiterer Erhebungsergebnisse" ergangen war, an die ursprüngliche Adresse zugestellt und dort postamtlich hinterlegt, so ist mangels geeigneter Abgab... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz verhängte mit zwei Straferkenntnissen vom 7. November 1989 über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von jeweils S 4.000,-- (Ersatzarrest von je 4 Tagen) weil sie es als Eigentümerin der zu reinigenden Zentralheizungsanlage im Privathaus in Z Nr. nn zu verantworten habe, daß den Rauchfangkehrern die Reinigung der Zentralheizungsanlage durch ihren Ehemann am 17. Mai 1989 (Zl. A-563/89a) bzw. am 12. Juli 1989 (Zl. A-563/89b) verweigert worden sei, obwo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/06/0159
Rechtssatz: Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn bei Vorhandensein mehrerer Adressaten eine einheitliche Sendung an beide Adressaten gerichtet war (Hinweis E 6.5.1986, 85/04/0185). European Ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. Juli 1990 behob der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über Berufung der Beschwerdeführerin wie auch des Mitbeteiligten den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. November 1989 und den diesem zugrundeliegenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 8. Juli 1988 im Grunde des § 353 GewO 1973 in Verbindung mit §§ 8 und 9 AVG 1950 sowie § 17 HGB. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, mit den... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §9;GewO 1973 §353;HGB §17;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Mit der Firma einer juristischen Person wird - im Gegensatz zu jener eines Einzelkaufmannes, welche nur Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist - das betreffende mit... mehr lesen...
Am 10. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 1 KFG 1967 sein am 30. September 1986 in Swaziland ausgestellter Führerschein abgenommen. Bei dieser Amtshandlung gab der Beschwerdeführer seine Anschrift mit Wien, R-Gasse, bekannt. Mit Bescheid vom 23. Juni 1988 stellte die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, fest, daß ein Recht des Beschwerdeführers, von dem oben genannten Führerschein auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, nicht besteht. Dieser B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;
Rechtssatz: Unter einer Wohnung gem § 4 ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, in der jemand seine ständige Unterkunft hat, wo sich also der Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse befindet. Es kommt darauf an, ob die Wohnung im Zeitpunkt der Zustellung tatsächlich bewohnt wird, nicht aber darauf, wo der Empfänger polizeilich gemeldet ist. Die kurzfristige Abwesen... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als den handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) betreffend je sechs ausländische Arbeitnehmer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 Geldstrafen in der Höhe von je insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 42 Tage) verhängt. Diese beiden Bescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/09/0127
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090126.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Der Magistrat Salzburg als Strafbehörde erster Instanz (Mag.) verfügte am 29. Dezember 1989 an den Beschwerdeführer unter der Adresse X-Straße 42 eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er als Obmann des Vereines K Salzburg und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zu deren Vertretung nach außen berufenes Organ den deutschen Staatsbürger A vom 1. Mai 1989 bis zum 31. August 1989 beschäftigt habe, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung oder ein Befreiungsschein vorgelegen sei. Diese Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Vereinsadresse stellt eine für Zustellungen an den Obmann dieses Vereines taugliche Abgabestelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090106.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit Bescheid der Magistratsabteilung 37 (Baupolizei) des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Mai 1987 wurde dem Beschwerdeführer als Bauwerber die Fortführung der im Hause Wien 5., A-Gasse 12, EZ nnnn, KG Margareten, begonnenen baulichen Änderungen, nämlich die Zusammenlegung von Wohnungen und Einbeziehung von Gangteilen und Gangaborten im 3. Stock auf Grund des § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien untersagt. Die wegen Übertretung des § 60 Abs. 1 lit. c der Bauordnung für Wien erla... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;B-VG Art131a;VwGG §34 Abs1;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/05/0148 88/05/0147
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides stellt einen wesentlichen Teil der Bescheiderlassung dar; eine angenommene Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1989 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Liezen auf Grund einer am 27. November 1989 durchgeführten mündlichen Verhandlung der S Co.KG, der mitbeteiligten Partei (im Folgenden kurz: MP) des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 38 Abs. 1 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Schneerzeugungsanlage mit einer maximalen Wasserentnahme von 432 m3 pro Tag aus einem linken Zubringer des G-Bach... mehr lesen...