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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Prokurist der bf GmbH behauptet, daß er sich zum Zeitpunkt der Postzustellung - an einen Arbeitnehmer des Empfängers - im ersten Stock aufgehalten habe) im Kundenraum für sich allein als Unmöglichkeit der Zustellung einer Sendung an den Empfangsberechtigten iSd § 16 Abs 1 ZustG gewertet werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090141.X01Im RIS seit
11.07.2001