RS Vwgh 1991/11/28 91/09/0141

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §13 Abs1;
ZustG §13 Abs3;
ZustG §16 Abs1;
ZustG §16 Abs2;
ZustG §16 Abs5;
ZustG §4;

Rechtssatz

Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Prokurist der bf GmbH behauptet, daß er sich zum Zeitpunkt der Postzustellung - an einen Arbeitnehmer des Empfängers - im ersten Stock aufgehalten habe) im Kundenraum für sich allein als Unmöglichkeit der Zustellung einer Sendung an den Empfangsberechtigten iSd § 16 Abs 1 ZustG gewertet werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090141.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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