Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0292 1Stammrechtssatz
Mit der Firma einer juristischen Person wird - im Gegensatz zu jener eines Einzelkaufmannes, welche nur Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist - das betreffende mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gebilde bezeichnet. Daß bei Bezeichnung des Bescheidadressaten der Firma auch noch ein Hinweis auf ihre Rechtsform (hier "KG") beigefügt wird, schadet nicht.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenRechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040119.X01Im RIS seit
05.11.1991Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010