§ 4 ZustG Stellung des Zustellers

ZustG - Zustellgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

Wer mit der Zustellung betraut ist (Zusteller), handelt hinsichtlich der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung als Organ der Behörde, deren Dokument zugestellt werden soll.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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