1 Der Revisionswerber stand bis zu der hier gegenständlichen Kündigung in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 26. Juni 2017 wurde sein Dienstverhältnis gemäß § 72 Abs. 1 Dienstordnung 1994 (DO 1994), LGBl. Nr. 56, mit Ablauf von drei Monaten ab Zustellung dieses Bescheides gekündigt. 3 Die Behörde ordnete die Zustellung dieses Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §17ZustG §2 Z4ZustG §25 Abs1 idF 2013/I/033 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0056 E 28. Oktober 2003 RS 3 Stammrechtssatz Für die Erfüllung der Verpflichtung der Behörde iSd § 25 Abs 1 ZustG, die Abgabestelle einer Person festzustellen, kommen für die Behörde einerseits eine Anfrage an die Meldebehörden, anderers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 12. November 2002 auf Ausfolgung seines Führerscheines gemäß § 3 Abs. 2 FSG iVm § 24 Abs. 3 FSG abgewiesen. Dieser Bescheid wurde im Wesentlichen damit begründet, mit Mandatsbescheid vom 22. März 2001 sei gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 FSG iVm. § 57 Abs. 1 AVG die dem Beschwerdeführer am 9. März 1993 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse B entzogen worden; gemäß § 26 Abs. 2 FSG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Da mit der Zustellung für die Partei in der Regel weitreichende Rechtsfolgen, insbesondere der Beginn von Fristen, verbunden sind, ist die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung als ein Ausnahmefall zu betrachten. Es ist bei dieser Zustellungsform als "ultima ratio" ein eher strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 20.9.2000, 97/08/0564). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Verpflichtung der Behörde iSd § 25 Abs 1 ZustG, die Abgabestelle einer Person festzustellen, kommen für die Behörde einerseits eine Anfrage an die Meldebehörden, andererseits aber auch Auskünfte von Personen, von denen angenommen werden kann, dass sie die Abgabestelle des Empfängers kennen - etwa Angehörige, Nachbarn, etc. -,... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse teilte der belangten Behörde in einem Begleitschreiben zur Vorlage ihrer Akten anlässlich der Erhebung des mit dem angefochtenen Bescheid zurückgewiesenen Einspruches als "kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes" folgende - dem von der belangten Behörde dem Verwaltungsgerichtshof unvollständig vorgelegten Akt nur teilweise zu entnehmenden, jedoch unbestrittenen - Fakten mit: "1. Einleitung des Ermittlungsverfahrens gem. § 67 Abs. 10 ASVG mit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §23;ZustG §25 Abs1 erster Satz;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine Zustellung gem § 8 Abs. 2 ZustG durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch geht gem § 25 Abs. 1 erster Satz ZustG jener "durch Anschlag an der Amtstafel" vor. Die von § 8 Abs. 2 iVm § 23 ZustG geforderte Hinterlegung beim Postamt, beim Gemeindeamt oder bei der Behörde kann auch nicht durch eine ö... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. April 2000 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Mitglied des zur Vertretung nach außen bestimmten Organes einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zur Zahlung von bei der Gesellschaft uneinbringlichen rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von S 97.520,14 (EUR 7.087,06) samt Verzugszinsen. Dieser Bescheid wurde an die Wohnadresse des Beschwerdeführers in O, 8570 Weinfelden, Schweiz, adre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0185 E 9. August 1994 RS 3 Stammrechtssatz Ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bf bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens an der von ihm genannten Anschrift keine Abgabestelle mehr hatte, da damit jedenfalls von einer "Änderung der bisherigen Abgab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die vom Beschwerdeführer gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk vom 25. Januar 1999 erhobene Berufung als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, das erstinstanzliche Straferkenntnis sei am 23. Februar 1999 von einem Mitbewohner der Abgabestelle Wien 10., L-Gasse 1 übernommen worden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0185 E 9. August 1994 RS 3 Stammrechtssatz Ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bf bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens an der von ihm genannten Anschrift keine Abgabestelle mehr hatte, da damit jedenfalls von einer "Änderung der bisherigen Abgab... mehr lesen...
Am 2. Februar 1999 erstattete die Zollwachabteilung Salzburg gegen MK als Lenker eines näher bezeichneten LKWs eine an den Magistrat Salzburg gerichtete Anzeige wegen einer Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1995. Daraus ging - u.a. - hervor, dass von einem Organ der Zollwachabteilung Salzburg gemäß § 37a Abs. 2 Z. 2 VStG eine vorläufige Sicherheit von S 20.000,-- eingehoben wurde. Diese wurde mit "Bescheid" des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. März 1999 gemä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §17 Abs3;ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Abs 3 VStG kann, wenn keine bestimmte Person verfolgt oder bestraft werden kann, auf den Verfall selbstständig erkannt werden, wenn im Übrigen die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Zustellung solcher Bescheide kann auch durch öffentliche Bekanntmachung bewirkt werden. Die durch letztere Bestimmung für zulässig erklärte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 29. August 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Bescheid des (richtig:) Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 23. September 1994, mit dem ein Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden war, zurückgewiesen. Da die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides rechtswirksam am 7. März 1995 erfolgt und die Berufung erst am 22.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;ZustG §25 Abs1;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/01/0076 1 (Angemerkt sei nur, daß dies auch der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung iSd § 25 Abs 1 ZustG immanent ist; Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0388) Stammrechtssatz Die Ermächtigung der Behörde gemäß § 8... mehr lesen...
Der Asylantrag des Beschwerdeführers - eines türkischen Staatsbürgers, der am 9. Oktober 1994 in das Bundesgebiet eingereist war - langte am 17. Oktober 1994 beim Bundesasylamt, Außenstelle Salzburg, ein. Das Bundesasylamt verfügte am selben Tag die Ladung des Beschwerdeführers zur Ersteinvernahme am 21. Oktober 1994 und die Expreßzustellung dieser Ladung an der im Antrag als "Adresse in Österreich" angegebenen Anschrift des Beschwerdeführers. Am 18. Oktober 1994 langte der Rückschein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §19 Abs1 Z2;ZustG §25 Abs1;ZustG §4;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen der Zustellung heraus, daß an der von der Partei genannten Anschrift schon von Anfang an keine Abgabestelle bestand, so liegt weder eine Änderung der Abgabestelle vor noch kommt - mangels Rechtslücke - eine analoge Anwendung von § 8 Abs 2 ZustG in Betra... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 22. August 1995 entzog der Landeshauptmann von Salzburg der Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 die auf "Herrenkleidermacher" lautende Gewerbeberechtigung am Standort Salzburg, X 114. In der Begründung: dieses Bescheides führte der Landeshauptmann aus, nach den Feststellungen der Erstbehörde sei mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 13. September 1994 der Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen des H, der als Gesellschafter ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §91 Abs2;ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei Ermittlung der Abgabestelle sagt die Auskunft der Magistratsdirektion-Zentralverwaltung über die Einstellung des Betriebes des Unternehmens der GmbH wegen eines Konkurses über deren Sitz nichts aus. Selbst wenn die Behörde vermeinte, keinen Grund zu haben, an der Richtigkeit der Auskunft des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0388 E 29. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle einer Partei des Verwaltungsverfahrens auszuschöpfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995040201.X01 ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1994 hatte die Erstbehörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. September 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes abgewiesen. 2. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 20. Februar 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründet wurde diese Entscheidung wie folgt: "Berufungen sin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §6 Abs1;
Rechtssatz: Der Beurteilung, daß der seinen Antrag abweisende Bescheid der Erstbehörde dem Antragsteller bereits im Wege der Hinterlegung als rechtswirksam zugestellt zu gelten hatte, tut es keinen Abbruch, daß nachfolgend derselbe Bescheid nochmals durch Anschlag an der Amtstafel zugestellt wurde. Denn mangels Vorliegens der Voraussetzungen de... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und den angefochtenen Bescheiden ergibt, wurde mit dem erstangefochtenen Bescheid die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den (die Entziehung seiner Lenkerberechtigung aussprechenden) Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. April 1993 gemäß § 57 Abs. 2 AVG als verspätet zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit dem zweitangefochtenen Bescheid unter gleichzeitiger Bestätigung des erstangefochtenen Bescheides als unbegründet ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bf bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens an der von ihm genannten Anschrift keine Abgabestelle mehr hatte, da damit jedenfalls von einer "Änderung der bisherigen Abgabestelle" während des Verfahrens keine Rede sein kann. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Ist der Bf der Annahme der Behörde, er sei an einer bestimmten Adresse seit längerer Zeit weder gemeldet noch aufhältig gewesen, nicht entgegen getreten, sondern hat er vielmehr vorgebracht, er sei dort "schon seit längerer Zeit nicht wohnhaft" gewesen, so steht damit fest, daß sich an dieser Anschrift weder die Wohnung noch eine sonstige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §18 Abs1;ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vorgehen nach § 18 Abs 1 ZustG setzt voraus, daß ÜBERHAUPT EINE "ANDERE ABGABESTELLE" des Empfängers der Sendung bekannt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110185.X02 Im RIS seit 11.12.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle einer Partei des Verwaltungsverfahrens auszuschöpfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010388.X01 Im RIS seit 06.12.2006 Zuletzt aktualisiert am 14.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde bei unbekanntem Aufenthalt eines Bescheidadressaten zur Ausforschung seines Aufenthaltes zwei Gendarmerieberichte und einen Bericht des Hauptverbandes der Sozialversicherung eingeholt, so kann angesichts der Intensität dieser Ermittlungen von einer Verpflichtung der Behörde, noch weitere Ermittlungen zur Ausforschung der Partei anz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine frühere Anschrift bekannt ist. Vielmehr kommt es auf das Bekanntsein einer gegenwärtigen Abgabestelle an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010388.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §29 Abs1 idF 1925/274 ;AVG §42;BauO OÖ 1976 §47 Abs1;ZustG §25 Abs1 impl;
Rechtssatz: Wurde der Nachbar nicht durch Aushändigung der Kundmachung über die Anberaumung der Bauver... mehr lesen...