RS Vwgh 1996/5/21 95/04/0201

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Veröffentlicht am 21.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §25 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0388 E 29. November 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde hat alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle einer Partei des Verwaltungsverfahrens auszuschöpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040201.X01

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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