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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §25 Abs1;Rechtssatz
Hat die Behörde bei unbekanntem Aufenthalt eines Bescheidadressaten zur Ausforschung seines Aufenthaltes zwei Gendarmerieberichte und einen Bericht des Hauptverbandes der Sozialversicherung eingeholt, so kann angesichts der Intensität dieser Ermittlungen von einer Verpflichtung der Behörde, noch weitere Ermittlungen zur Ausforschung der Partei anzustellen bzw sozusagen auf Verdacht von vornherein erfolglos scheinende Zustellversuche an längst nicht mehr aktuellen seinerzeitigen Aufenthaltsorten der Partei zu entnehmen, keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010388.X03Im RIS seit
06.12.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015