RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0388

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §25 Abs1;

Rechtssatz

Hat die Behörde bei unbekanntem Aufenthalt eines Bescheidadressaten zur Ausforschung seines Aufenthaltes zwei Gendarmerieberichte und einen Bericht des Hauptverbandes der Sozialversicherung eingeholt, so kann angesichts der Intensität dieser Ermittlungen von einer Verpflichtung der Behörde, noch weitere Ermittlungen zur Ausforschung der Partei anzustellen bzw sozusagen auf Verdacht von vornherein erfolglos scheinende Zustellversuche an längst nicht mehr aktuellen seinerzeitigen Aufenthaltsorten der Partei zu entnehmen, keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010388.X03

Im RIS seit

06.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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