RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0388

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §25 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle einer Partei des Verwaltungsverfahrens auszuschöpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010388.X01

Im RIS seit

06.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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