Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 7. November 2003 wurde über die Beschwerdeführerin wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe eine Geldstrafe von EUR 140,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) sowie ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens von EUR 14,-- verhängt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 18. November 2002 ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §41 Abs3;VStG §51e Abs6 idF 1998/I/158;VStG §51f Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin wurde mit Ladungsbescheid vom 24. September 2004 zu der am 13. Oktober 2004 vor dem UVS stattfindenden Verhandlung geladen. Als Beginn der Abholfrist beim zuständigen Postamt wurde - laut Beschwerdevorbringen - auf der Hinterlegungsanzeige der 1. Oktober 2004 ausgewi... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Hauses im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde; der Zweitbeschwerdeführer ist der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin. Den vorgelegten Gemeindeakten ist zu entnehmen, dass am 24. Juni 2002 eine "Überprüfungsverhandlung" betreffend dieses Haus stattfand (inhaltlich der Niederschrift ging es dabei darum festzustellen, inwieweit sich der tatsächliche Zustand vom konsentierten Bestand unterscheide und bis wann ein Gesuch um Erteilung ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Der Zustellvorgang war mit der Hinterlegung abgeschlossen; der Umstand, dass die Erstbeschwerdeführerin die hinterlegte Sendung behoben hat, war für den Zustellvorgang nicht von Bedeutung, weil die Abholung nicht mehr zur Zustellung gehört (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. August 1995, Zl. 95/19/0324). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer Kostenersatz nach näher zitierten Bestimmungen der StVO vorgeschrieben. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juni 2001 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, dem Rückschein zufolge sei der erstinstanzliche Bescheid nach einem Zustellversuch am 22. September 2000 beim Postamt hinterle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die belBeh es unterlassen hat, die vom Besch behauptete Ortsabwesenheit gemäß § 17 Abs. 3 ZustG ausreichend zu überprüfen. Schlagworte Besondere Rechtsgebiete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 8. Oktober 1997 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des AuslBG für schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- samt Kostenersatz bestraft, weil er eine namentlich bezeichnete jugoslawische Staatsangehörige vom Frühjahr 1996 bis 7. September 1997 in B beschäftigt habe, ohne dass für diese Ausländerin eine Beschäftigungsbewilligung, eine Anzeigebestätigung, eine Arbeitserlaubnis oder ein Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;VStG §51e Abs6;VStG §51i;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die Ladung des Beschwerdeführers zu Handen seiner ausgewiesenen Vertreterin zur mündlichen Berufungsverhandlung wurde zwar angeordnet, der Nachweis einer postalischen Zustellung dieser Ladung (Rückschein) fehlt jedoch. In der mündlichen Berufungsverhandlung waren weder der Beschwerdeführer noch seine Rechtsver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17a;AVG §37;VStG §51i;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die persönliche Einvernahme des Beschwerdeführers wäre insbesondere auch aus dem Grund geboten gewesen, weil er unter Bezugnahme auf seine Blindheit die Identität jenes von ihm unterfertigten Textes eines bestimmten Aktenvermerks mit jenem ihm im Sinne des § 17a AVG vor Unterfertigung vorgelesenen bestritt, welcher vom U... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangten Behörde) die am 13. Jänner 2004 eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 2003, mit dem gegen diesen ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltverbot erlassen worden war, als verspätet zurück. Der Bescheid der Behörde erster Instanz sei nach zwei Zustellversuchen am 24. und am 29. Dezember 2003 am Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17;
Rechtssatz: Wurde der Beginn der Abholfrist mit dem Tag des zweiten Zustellversuches festgesetzt und die Sendung tatsächlich bereits an diesem Tag zur Abholung bereitgehalten, gilt bereits der Tag des zweiten Zustellversuches als Tag der Zustellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004180106.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der erste Tag der Abholfrist - an dem die Sendung gemäß § 17 Abs 3 ZustG als zugestellt gilt - ist vom Zusteller festzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2004180106.X01 Im RIS seit 22.06.2004 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. Jänner 2004 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den in einer Gewerberechtsangelegenheit ergangenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems (BH) vom 15. Juli 2003 als verspätet zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der erwähnte Bescheid der BH sei dem Beschwerdeführer am 18. Juli 2003 durch Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer meint, es sei nicht allgemein bekannt und es könne daher auch bei ihm nicht als bekannt vorausgesetzt werden, dass im Falle der Hinterlegung die Berufungsfrist unabhängig von der Abholung des Bescheides zu laufen beginne, übersieht er, dass der diesbezügliche Wissensstand des Empfängers für den Beginn des v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Durch die bloße Behauptung des Beschwerdeführers, ortsabwesend gewesen zu sein, wird eine Unwirksamkeit der durch Hinterlegung erfolgten Zustellung (noch) nicht dargetan. Vielmehr bedarf es hiezu eines konkreten, mit geeigneten Beweismitteln belegten Vorbringens, das klare Aussagen über den Umstand und die Dauer der Abwesenheit von der Abgabestell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71;AVG §72;ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer meint, er habe vom Zustellvorgang (unter anderem) wegen der Praxis seines Vermieters, die für den Beschwerdeführer bestimmte Post an für diesen nicht ersichtlichen bzw. ihm nicht zugänglichen Stellen zu deponieren, nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt. Eine Schilderung der "Umstände", in denen sich... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Villach vom 23. Feber 2001 wurde der Beschwerdeführer wegen diverser Übertretungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 bestraft. Die Zustellung dieser Strafverfügung erfolgte an der Adresse des Beschwerdeführers in der Weise, dass ein erster Zustellversuch am 6. März 2001 vorgenommen wurde, bei welchem (mangels Anwesenheit des Beschwerdeführers) die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches in den Briefkasten eingelegt wurd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das Erkenntnis vom 24. Feber 2000, Zl. 2000/02/0027) ist es nicht erforderlich, dass dem Empfänger in Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung stets die volle Frist für die Erhebung eines allfälligen Rechtsmittels zur Verfügung stehen muss. Die Zustellung durch Hinterlegung... mehr lesen...
In einem mit 22. August 2002 datierten, am 28. August 2002 zur Post gegebenen und am 30. August 2002 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz ersuchte der Beschwerdeführer um Beistellung eines Verfahrenshelfers zur Erhebung eines "Einspruchs" gegen den angefochtenen Bescheid vom 18. Juni 2002. Im über Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes beigebrachten Formblatt "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" (samt Vermögensbekenntnis), das der Beschwerdeführer am 25. Oktober ... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen am 14. November 2000, am 17. Jänner 2001 und am 8. Mai 2001 - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Mai 2000 - mit dem der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für schuldig befunden und über... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juni 2002 wies das Bundesasylamt den Asylantrag des Beschwerdeführers, eines mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 7 AsylG ab (Spruchpunkt I.); weiters stellte es gemäß § 8 AsylG fest, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Mazedonien zulässig sei (Spruchpunkt II.). Das Bundesasylamt verfügte die eigenhändige Zustellung dieses Bescheides an der vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren bekannt gegebenen Adresse B.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Der unabhängige Bundesasylsenat ging erkennbar, der im Postrückschein enthaltenen Beurkundung folgend, davon aus, dass gegenständlich nach erfolgloser Vornahme eines zweiten Zustellversuches eine Hinterlegungsanzeige in das Hausbrieffach des Beschwerdeführers eingelegt worden sei. In der Beschwerde wird die da... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 21. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 103 Abs. 2 KFG für schuldig befunden, weshalb über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.288.-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 428 Stunden) verhängt wurde. Der Beschwerdeführer hatte anlässlich einer Beschuldigteneinvernahme am 14. Februar 2002 gegenüber des Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha als Wohnort eine näher genannte Adresse im 15.... mehr lesen...
Mit dem zitierten Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 5. September 2001 betreffend Ausweisung als verspätet zurück. Zur Begründung: führte sie aus, am 7. September 2001 habe der erste Zustellversuch und am 10. September 2001 der zweite Zustellversuch stattgefunden. Eine Hinterlegungsanzeige sei im Briefkasten hinterlassen worden. Der Ausweisungsbescheid sei mit 11. September 2001 beim Zustell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (der Erstbehörde) vom 26. November 1998 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 iVm § 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Laut dem in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Rückschein wurde der Bescheid nach zwei Zustellversuchen am 30. November 1998 und 1. Dezember 1998 an der Zustel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0339 E 25. Februar 1993 RS 1 Stammrechtssatz Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 letzter Halbsatz; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/14/0067 B 19. September 1995 RS 7
(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Bei der Anwendung des § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet. Entscheidend ist, ob er innerhalb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §32;AVG §33;VwRallg;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Frist gemäß § 17 Abs. 3 erster Satz ZustG handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Frist, für deren Berechnung die Bestimmungen der §§ 32 f AVG heranzuziehen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 European Case Law... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 3. Jänner 2000 wurde dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995 iVm der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 zur Last gelegt und es wurde über ihn eine Geldstrafe verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer über die Regierung der Oberpfalz durch Niederlegung am 24. Februar 2000 zugestellt. Am 15. März 2000 langte die am 13. März... mehr lesen...