1 Mit Strafverfügung vom 4. Juli 2019 verhängte der Magistrat der Stadt Wien (belangte Behörde) über den Revisionswerber als gewerberechtlichen Geschäftsführer einer näher genannten Handelsgesellschaft mbH wegen zwei Übertretungen nach § 40 Marktordnung 2018 iVm § 368 GewO 1994 jeweils eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von € 500,-- samt Ersatzfreiheitsstrafe. 2 Nachdem das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) mit Erkenntnis vom 22. Oktober 2019 der vom Revisions... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47VStG §24ZPO §292 Abs2ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3ZustG §22
Rechtssatz: Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG. Unterbleibt die Hinterlegungsanzeige, so tritt eine wirksame (fristauslösen... mehr lesen...
1 1. Mit einer selbst verfassten und am 26. März 2019 per Telefax direkt beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Eingabe erhob die Revisionswerberin gegen das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark (LVwG) vom 8. Februar 2019 eine als Beschwerde bezeichnete außerordentliche Revision. Darin wurde das Zustelldatum des angefochtenen Erkenntnisses von der Revisionswerberin mit „13.3.2019“ angegeben. 2 Am 15. April 2019 beantragte die Revisionswerbe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47ZPO §292ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/06/0262 B 25. Jänner 2018 RS 1 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist eine öffentliche Urkunde und macht Beweis über die Zustellung (vgl. etwa VwGH 30... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 28. April 2020 legte das Verwaltungsgericht dem Revisionswerber eine Übertretung des § 174 Abs. 1 lit. a Z 18 Forstgesetz 1975 (ForstG) zur Last, weil dieser - entgegen einer mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juni 2019 ausgesprochenen Verpflichtung zur Durchführung bekämpfungstechnischer Behandlungsmaßnahmen an durch Forstschädlinge befallenen und gefährdeten Holzgewächsen oder dem Holz im Ausmaß von 50 fm auf den dem Revisions... mehr lesen...
1 Mit den Bescheiden jeweils vom 2. Oktober 2018 stellte die Salzburger Landesregierung (belangte Behörde) gemäß § 27 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 3 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) fest, dass die Revisionswerber durch Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit am 1. November 2015 die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben. 2 Diese Bescheide wurden jeweils am 5. Oktober 2018 (Beginn der Abholfrist) gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz (ZustG) hinterlegt. 3 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/01/0118 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0094 B 22. Dezember 2016 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die durch den dritten Satz des § 17 Abs. 3 ZustG normierte Zustellwirkung der Hinterlegung nicht d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/01/0118
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, dass dem Empfänger in den Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung stets die volle Frist für die Erhebung eines allfälligen Rechtsmittels zur Verfügung stehen muss (vgl. etwa VwGH 22.12.2016, Ra 2016/16/0094, Rn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallgZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/01/0118
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 25. Juni 2015, Ro 2014/07/0107, greift eine Beurteilung der "Rechtzeitigkeit" iSd § 17 Abs. 3 vierter Satz ZustG, die sich allein daran orientiert, ob noch... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 21. Dezember 2018 wurde dem Revisionswerber, einem afghanischen Staatsangehörigen, der mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 18. Mai 2015 zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten von Amts wegen aberkannt, der Antrag des Revisionswerber vom 7. Mai 2018 auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht ert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallgZustG §17 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0101 E 24. Mai 2007 RS 2 Stammrechtssatz "Rechtzeitig" im Sinne des § 17 Abs 3 ZustG ist dahin zu verstehen, dass dem Empfänger noch jener Zeitraum für ein Rechtsmittel zur Verfügung stand, der ihm auch im Falle einer vom Gesetz tolerierten Ersatzzustellung üblicherweise zur Verfügu... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 22. Februar 2019 wurden dem Revisionswerber in seiner Funktion als Jagdschutzorgan mehrere Verstöße gegen das Tiroler Jagdgesetz 2004 zur Last gelegt. 2 Nach einem erfolglosen Versuch, die mittels RSb-Brief versendete Strafverfügung am 1. März 2019 dem Revisionswerber an seiner Abgabestelle (Wohnung) zuzustellen, wurde diese beim zuständigen Postamt hinterlegt und die Abholfrist beginnend mit 1. März 201... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG (vgl. VwGH 19.10.2017, Ra 2017/20/0290, mwN). Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder auf Grund einer fehlerhaften Verständigung ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Im Falle, dass das Einlegen der schriftlichen Verständigung über die Hinterlegung in eine für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung oder das Zurücklassen der Verständigung an der Abgabestelle nicht möglich ist, ist die Benachrichtigung gemäß § 17 Abs. 2 ZustG "an der Eingangstüre ... anzubringen". Wird die Hinterl... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien (Verwaltungsgericht) wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 15. Februar 2018, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung der GewO 1994 für schuldig befunden worden war, abgewiesen und ausgesprochen, dass er einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von EUR 42,-- zu leisten habe und dass der Verein E gemäß § 9 Abs. 7 VStG für die ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte wurde mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Landespolizeidirektion vom 11. Jänner 2019 schuldig erachtet, er habe am 9. Oktober 2017 in Wien einen Pkw auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer dafür gültigen Lenkberechtigung der Klasse B zu sein. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Verwaltungsgericht der Beschwerde des Mitbeteiligten Folge, hob das Straferkenntnis auf und stellte das Verwaltungsstrafverfahren gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3FSG 1997 §37StVO 1960 §20 Abs2VwGG §42 Abs2 Z1ZustG §17 Abs2ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Der Empfänger einer Sendung hat in Anbetracht der dem Entziehungsbescheid vorangegangen Verfahren und mangels jeglicher gegenteiliger Anhaltspunkte mit einem Verfahren den Entzug der Lenkberecht... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 richtete die belangte Behörde gemäß § 103 Abs. 2 KFG eine Lenkeranfrage an den Revisionswerber, in welcher sie ihn aufforderte, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeugs mitzuteilen, wer dieses Fahrzeug am 16. Juli 2017 um 13.52 Uhr an einem näher bezeichneten Ort "gelenkt/verwendet bzw. zuletzt vor diesem Zeitpunkt am Tatort abgestellt" habe, oder die Person zu benennen, welche die Auskunft erteilen könne. 2 Nac... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2015/07/0001 E 30. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG. Unterbleibt die Hinter... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGVG 2014 §17;ZPO §292 Abs2 impl;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §22 Abs2;
Rechtssatz: Fehlen auf dem Rückschein Angaben darüber, ob und auf welche Art und Weise die Hinterlegung der Verständigung erfolgt ist, so liegt keine Beurkundung einer erfolgten Verständigung von der Hinterlegung vor. Das Fehlen eines solchen wesent... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §17;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit der Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG kommt es gerade darauf an, ob auf dem Zustellnachweis, der als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung durch Hinterleg... mehr lesen...
1 Nach den Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Erkenntnis wurde der Mitbeteiligte mit Schreiben der GIS Gebühren Info Service GmbH (in der Folge GIS) vom 29. August 2017 aufgefordert, binnen 14 Tagen gemäß § 2 Abs. 5 RGG bekannt zu geben, ob bzw. welche Rundfunkempfangseinrichtungen an seinem Standort betrieben würden. Dieses Schreiben wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch am 1. September 2017 beim Postamt hinterlegt. Eine Verständigung der Hinterlegung wurde in die... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Die vor dem Verwaltungsgericht belangte KommAustria legte dem Erstrevisionswerber mit Straferkenntnis vom 21. September 2016 Folgendes zur Last: „Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013,verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz (ORF-... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/03/0053 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0055 E 26. Juni 2014 RS 2 Stammrechtssatz Die durch den dritten Satz des § 17 Abs 3 ZustG normierte Zustellwirkung wird nicht durch Abwesenheit von der Abgabestelle schlechthin, sondern nur durch eine solche Abw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13ZustG §17 Abs3ZustG §2 Z4 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/03/0053
Rechtssatz: Mit dem der Post erteilten Rücksendungsauftrag (für die Dauer lediglich eines bestimmten Tages; 6. April 2017) wurde vom Revisionswerber selbst hintangehalten, dass eine Zustellung im Wege der Hinterlegung, wie dies für ... mehr lesen...
1 Der aus Syrien stammende Revisionswerber stellte am 21. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten mit Bescheid vom 12. Jänner 2017 ab. Unter einem wurde dem Revisionswerber von der Behörde der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung, gültig bis 9. Jänner 2018, erteilt. ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2015/07/0001 30. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 17 Abs. 2 ZustG genannte Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung (Hinterlegungsanzeige) ist unabdingbare Voraussetzung einer Zustellung durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 ZustG. Unterbleibt die Hinterle... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht Wien Beschwerden der Revisionswerberin gegen vier Erledigungen der belangten Behörde jeweils vom 4. Dezember 2015 (Zl. 11311-B-0000875499 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000, Zl. 11311-B-0000875500 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2001, Zl. 11311-B-0000875503 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2005 und Zl. 11311-B-0000875545 betreffend ... mehr lesen...