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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/18/0339 E 25. Februar 1993 RS 1Stammrechtssatz
Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999180395.X02Im RIS seit
12.05.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008