RS Vwgh 2003/4/10 99/18/0395

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Veröffentlicht am 10.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/18/0339 E 25. Februar 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999180395.X02

Im RIS seit

12.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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