Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European C... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer. Die Beschwerdeführer verfügten jeweils über Aufenthaltsbewilligungen mit Gültigkeit bis zum 26. November 1994. Am 7. November 1994 beantragten sie die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen. Die Anträge der Zweit- bis Viertbeschwerdeführer wurden jeweils sowohl vom Vater als auch von der Mutter (der Erstbeschwerdeführerin) als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder unterfertigt. Der Landeshau... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/19/3316 96/19/3675 96/19/3674
Rechtssatz: Ein unvertreten im Verfahren zur Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung auftretender Fremder hat auffallend sorglos gehandelt, wenn er sich t... mehr lesen...
1. Zum Wiedereinsetzungsantrag: Der Beschwerdeführer begründete den Wiedereinsetzungsantrag damit, er sei vom 14. Mai 1997 bis 8. Juli 1998 unter der Zustelladresse des angefochtenen Bescheides "8020 Graz Vinzenz Muchitschstraße 20-22/2" polizeilich gemeldet gewesen. Am 2. April 1998 sei der angefochtene Bescheid vom 30. März 1998 bei dem für diese Adresse zuständigen Postamt hinterlegt worden. Noch vor Zustellung dieses Bescheides habe der Beschwerdeführer allerdings seinen Wohnsitz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/20/0310 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorh... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 9. Juni 1995 gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. April 1995, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, als verspätet zurück. Die Berufungsfrist betrage im Verwaltungsverfahren zwei Wochen. Darauf sei der Beschwerdeführer in der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0036 2 Stammrechtssatz Erfährt eine Partei durch das Vorfinden einer Verständigung vom erfolglosen Versuch eines ersten Zustellversuches und der Aufforderung zur Anwesenheit bei dem gleichzeitig angekündigten zweiten Zustellver... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und der damit vorgelegten zahlreichen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Dem Bescheid der Baubehörde erster Instanz vom 25. September 1995 ist zu entnehmen, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 26. Juni 1972 die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf zwei Grundstücken im Gemeindegebiet erteilt wurde, er aber dieses Gebäude nicht nach den genehmigten Bauplänen errichtet habe. Insb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Hinterlegungsanzeige gem § 17 Abs 2 ZustG vom Empfänger erst beim Wegräumen von Werbematerial aufgefunden wird, vermag weder eine rechtmäßig erfolgte Hinterlegung rechtlich ungeschehen zu machen, noch die Rechtsmittelfrist zu verlängern. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Aufnahmekommission der Allgemeinen Krankenpflegeschule am Kaiser-Franz-Josef-Spital der Stadt Wien vom 9. September 1997 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt die Beschwerdeführerin den Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, in eventu wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den näher bezeichneten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Juni 1996, mit welchem die Einwendungen der Beschwedeführerin vom 6. November 1995 gegen Exekutionstitel in Verwaltungsstrafsachen wegen Übertretungen des Wiener Parkometergesetzes zu einem näher bezeichneten Rückstandsausweis abgewiesen wurden, als verspätet zurück. Die Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67d;VStG §51e Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997170104.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
In der am 2. Juni 1997, einem Montag, zur Post gegebenen Beschwerde wurde als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides der 19. April 1997, ein Samstag, genannt, von welchem Zustelltag ausgehend die Beschwerde gemäß § 33 Abs. 2 AVG i.V.m. § 62 Abs. 1 VwGG als innerhalb der Frist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG erhoben schien. Nach Einleitung des Vorverfahrens teilte die belangte Behörde mit, daß der angefochtene Bescheid hinterlegt und ab dem 18. April 1997 zur Abholung beim Postamt b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §46 Abs3;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0168
Rechtssatz: Daß der Bf die nach § 17 Abs 2 ZustG erfolgte Verständigung aus Anlaß der Behebung der Sendung beim Postamt abgeben mußte, stand der Wahrnehmung des beurkundeten Tages des Beginns der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0168
Rechtssatz: Die durch den dritten Satz des § 17 Abs 3 ZustG normierte Zustellwirkung der Hinterlegung wird nach § 17 Abs 3 Satz 4 ZustG nicht durch Abwesenheit von der Abgabestelle schlechthin, sondern nur durch... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 5. September 1994, Zl. III/St-23.531/93, als mit der Rechtskraft der Strafverfügung dieser Behörde vom 25. Jänner 1994, Zl. III/St-23.531/93, unvereinbar behoben und weiters der Einspruch des Beschwerdeführers vom 24. Februar 1994 gegen die genannte Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen. Mit der besagten Strafverfügung seien dem Beschwerdeführer bereits jen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0197 E 21. Jänner 1988 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellversuches an seiner Abgabestelle anwesend gewesen ist und so Kenntnis erlangen konnte, dass ihm ein behördliches... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 18. Juli 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 129 Abs. 2, 4 und 10 der Bauordnung für Wien als Eigentümer des Hauses und der Liegenschaft Wien XXIII, Pellmanngasse 15, ein baupolizeilicher Auftrag erteilt. Die Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer an der Adresse 1180 Wien, Eckperggasse 26/7, wurde am 28. Juli 1997 versucht. Aufgrund des erfolglosen Zustellversuches wurde die Verständigung über die Hinterlegung in d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Selbst eine allfällige Verletzung der Manuduktionspflicht über den Beginn des Fristenlaufes bei Zustellung durch Hinterlegung vermag - ungeachtet der Möglichkeit einer Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - die Rechtswirkungen einer solchen Zustellung nicht zu beseitigen (Hinweis E 1.2.1990,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. September 1997 für schuldig befunden, er habe es als Auskunftspflichtiger hinsichtlich eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf) über deren schriftliche Anfrage vom 14. Juni 1995 innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung darüber eine geeignete Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 5. Ap... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997020454.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
In der Berufung gegen den erstinstanzlichen Haftungsbescheid vom 6. August 1993 berief sich der für den Beschwerdeführer einschreitende Rechtsanwalt (der nunmehrige Beschwerdevertreter) gemäß § 8 Abs. 1 RAO auf die ihm erteilte Vollmacht. Hinsichtlich des nunmehr angefochtenen Berufungsbescheides wurde die Zustellung unmittelbar an den Beschwerdeführer verfügt. Nach erfolglosen Zustellversuchen unter einer näher bezeichneten Anschrift in M am 7. und 8. August 1996 wurde die Sendun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Ist die Zustellung an den Bf durch Hinterlegung infolge dessen Ortsabwesenheit nicht wirksam geworden und eine Heilung dieses Zustellmangels gemäß § 7 ZustG nicht eingetreten - die für den Bf bestimmte Ausfertigung befindet sich nach wie vor in den Verwaltungsakten -, wurde der angefochtene Besche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Für das Wirksamwerden der Zustellung gem § 17 Abs 3 vierter Satz Zustellgesetz kommt es nicht darauf an, wie lange die Sendung zur Abholung bereit gehalten wurde, sondern auf die in der Verständigung über die Hinterlegung angegebene Dauer. Nur dann, wenn die sich aus der Verständigung über die Hinterlegung ergebende Abholfrist an dem der Rückkehr ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Juli 1992 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich fest, daß der Beschwerdeführer die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955 idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 796/1974, nicht erfülle. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 17. November 1995 wies die belangte Behörde die dagegen erhobene Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und stellte fe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Empfänger des Schriftstückes zum Zeitpunkt der Hinterlegung täglich von seiner Arbeitsstelle in ein anderes Bundesland gependelt, erweist sich gem § 17 Abs 3 ZustG die an der Abgabestelle (Wohnung) am Arbeitsort erfolgte Hinterlegung infolge Abwesenheit von der Abgabestelle nicht als rechtswirksam. European Case Law... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug innerhalb der Gemeinde ergangenen undatierten Berufungsbescheid mit der Zl. 1070/95 hat der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Kanaleinmündungsabgabenbescheid vom 10. August 1995 nicht Folge gegeben und den angefochtenen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen "durch Krücken tageweise am Verlassen der Wohnung gehindert" gewesen zu sein, wird nicht dargelegt, daß der Empfänger iSd § 17 Abs 3 ZustG an der Wahrnehmung des Zustellvorganges gehindert gewesen sei, von einem der Ortsabwesenheit iSd § 17 Abs 3 ZustG gleichkommenden Zustand kann daher nicht gesprochen werden. Zwischen Ortsabwe... mehr lesen...