Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0196 E 13. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Em... mehr lesen...
Mit der am letzten Tag der Frist erhobenen, von ihrem Geschäftsführer verfassten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid. In der äußerst mangelhaft ausgeführten Beschwerde wird ua ausgeführt, "für die noch umfassenden Erhebungen, insbesondere Besorgung entscheidungsrelevanter Unterlagen und mit Medienrechtsfragen vertrauten Anwälten und Wirtschaftsprüfern wird eine Fristverlängerung von sechs Wochen beantragt". Mit Verfügung ... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz verhängte mit Strafverfügung vom 24. Oktober 1996 über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 6 Abs. 1 Oberösterreichisches Parkgebührengesetz eine Geldstrafe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden). Nach dem im Akt erliegenden Rückschein wurde diese Strafverfügung durch Hinterlegung zugestellt; die Abholfrist begann am 29. Oktober 1996. In seinem mit 13. November 1996 datierten, nach dem Beschwerdevorbringen am 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §49 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine Interessenabwägung zwischen dem Schutz der PRIVATSPHÄRE und dem Interesse an der Verhinderung der Bestrafung kann die Behörde erst vornehmen, wenn ihr von der betreffenden Partei die erforderlichen, der Mitwirkung der Partei am Verfahren entgegenstehenden Interessen entsprechend konkretisiert dargelegt sin... mehr lesen...
Mit Bescheid des Militärkommandos Wien vom 14. Juni 1989 wurde der (im Jahr 1968 geborene) Beschwerdeführer aufgrund seines Antrages vom 17. April 1989 gemäß § 40 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Wehrgesetz 1978 vorzeitig aus dem Präsenzdienst entlassen. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1997 stellte das Militärkommando Wien fest, dass der Bescheid vom 14. Juni 1989 seine Wirksamkeit verloren habe, weil die für die Entlassung maßgebenden Voraussetzungen weggefallen se... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wies der Landeshauptmann von Wien mit dem Bescheid vom 24. September 1999 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk vom 22. März 1999 als verspätet zurück. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann, soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist, aus, zum Vorhalt, dass der angefochtene erstbehördli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass schon eine kürzere Ortsabwesenheit den Charakter einer Räumlichkeit als Wohnung und damit als Abgabestelle iSd § 4 ZustG aufhebt (zB eine Woche zu Urlaubszwecken; Hinweis E 5.11.1984, 84/10/0176). Der Charakter einer Räumlichkeit als Betriebsstätte bleibt aber so lange aufrecht, als sie nicht aufgelassen wird. Durc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin gegen die Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. Mai 1999, mit welcher sie einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt worden war, Einspruch erhoben hatte, welcher mit Bescheid dieser Behörde vom 18. Juni 1999 als verspätet zurückgewiesen worden war. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde mit dem Besche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Wird durch die Hinterlegung der Strafverfügung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Erhebung eines Einspruchs angemessener Zeitraum (hier von zehn Tagen) verbleibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1998 wies der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 29. April 1998 betreffend Bestrafung nach dem Nö. Kurzparkzonenabgabegesetz als verspätet zurück. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe nach Ergehen des Straferkenntnisses einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt und dieser sei mit dem am 20. Juni ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999170303.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 24. Mai 1995 (Einlangen bei der erstinstanzlichen Behörde) im Wege der österreichischen Botschaft in Preßburg die Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, wobei als Aufenthaltszweck Familienzusammenführung bzw. Familiengemeinschaft mit ihrem türkischen Ehegatten angegeben wurde. Der Landeshauptmann von Wien wies diesen Antrag mit Bescheid vom 8. Juni 1995 "mangels einer Antragstellung vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus"... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern. Europ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die am 19. Dezember 1998 zur Post gegebene Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 21. November 1998, Zl. IV-719.489-FrB/98, mit dem die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, ausgewiesen worden war, als verspätet zurück. Die Berufungsfrist betrage - darauf sei die Beschwerdeführerin in der Rechtsmi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;B-VG Art133 Z1;MRKZP 07te Art1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999180289.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/09/19 95/14/0067 4 Stammrechtssatz In Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung ist es nicht erforderlich, daß dem Empfänger stets die "volle Frist" für die Erhebung einer allfälligen Beschwerde zur Verfügung stehen muß (Hinweis B 26.11.1991, 91/14/0218, 0219)... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 2 Stammrechtssatz Ob jemand vom Zustellvorgang "rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat, kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilt werden. Wird durch die Zustellung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung von Schriftstücken, die zu eigenen Handen zuzustellen sind, kann ohne Vornahme eines zweiten Zustellversuches gemäß § 21 Abs 2 ZustG keine Rechtswirkungen entfalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040111.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 3. November 1998 an den Verwaltungsgerichtshof macht der Antragsteller geltend, er sei seit 30. Juni 1998 an einer näher bezeichneten Adresse im 17. Wiener Gemeindebezirk gemeldet und wohnhaft. Er habe am 29. Jänner 1999 beim Bundesasylamt in Wien vorgesprochen, um seine Bescheinig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0188 E 23. Oktober 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ist ein Zustellvorgang rechtswidrig, daher die Zustellung nicht rechtswirksam, so ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht der zum Ziel führende Rechtsbehelf, weil mangels des Beginnes des Laufes der Berufungsfrist auch keine Frist versäumt werden ka... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1996 hat der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Stallgebäudes und eines Imkerblockhauses wegen Widerspruches zum Flächenwidmungsplan abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers hat der Gemeindevorstand der mitbeteiligten Gemeinde mit Bescheid vom 17. Juni 1998 als unbegründet abgewiesen. In der Rechtsmittelbelehrung wurde darauf hingewiese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999050031.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht mit kurzen Unterbrechungen seit 14. Oktober 1994 in Bezug von Notstandshilfe. Mit Schreiben der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Gmunden (in der Folge auch: AMS Gmunden) vom 16. Juni 1998, adressiert an die Anschrift des Beschwerdeführers in Altmünster, wurde er aufgefordert "zur Klärung" seiner "Arbeitsplatzwünsche" zu einem Kontrollmeldetermin am 23. Juni 1998 um 8.00 Uhr beim AMS Gmunden vorzusprechen. Dieses Schreiben wurde mit dem Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §49 Abs1;AlVG 1977 §49 Abs2 idF 1996/411;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die bloße Meldung an einer Anschrift bedeutet noch nicht, dass eine unter dieser Anschrift erfolgte Hinterlegung jedenfalls rechtmäßig wäre. Eine rechtswirksame Hinterlegung (dh mit der Wirkung einer Zustellung) hängt nach dem zweifel... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1996 (zur Post gegeben am 19. Februar 1996) gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1996, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, nach § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurück. 2. Der vorliegende Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1998 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Dezember 1997, mit welchem dieser der Übertretungen der §§ 64 Abs. 1, 36a und 7 Abs. 1 in Verbindung mit 102 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 für schuldig erkannt worden war, soweit sie die Übertretung des § 64 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 betraf, als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Eine Wohnung im Sinne des § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung kommt es nicht an. Der Umsta... mehr lesen...