RS Vwgh 2004/5/19 2004/18/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;
ZustG §17;

Rechtssatz

Wurde der Beginn der Abholfrist mit dem Tag des zweiten Zustellversuches festgesetzt und die Sendung tatsächlich bereits an diesem Tag zur Abholung bereitgehalten, gilt bereits der Tag des zweiten Zustellversuches als Tag der Zustellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004180106.X02

Im RIS seit

22.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten