RS Vwgh 1993/5/28 92/17/0239

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Veröffentlicht am 28.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs3;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 12/1993 S 949-950;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/01/0193 1

Stammrechtssatz

Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allenfalls nur einen Wiedereinsetzungsgrund gem § 71 Abs 1 Z 1 AVG bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170239.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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