RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0339

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180339.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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