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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Die Sanierung einer gesetzwidrigen Hinterlegung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG tritt auch dann ein, wenn der Empfänger nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle an dem Tag, an dem die Abholung iSd § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG möglich wäre, oder vorher die Abgabestelle wieder verläßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180339.X01Im RIS seit
20.11.2000