Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs3 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1(hier: Ersatzzustellung) Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufford... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Mai 1995 erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 14. Oktober 1994 um 12.56 Uhr in einer näher genannten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demnach habe der Beschwerdeführer die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Bestimmung, daß der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen ist, bedeutet, daß eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung keine Rechtswirkungen entfaltet; diesfalls kommt allenfalls § 7 ZustG zur Anwendung, nicht hingegen die Sanierungswirkung des § 17 Abs 3 ZustG, weil diese den genannten Fehl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Ungarn, beantragte mit Schreiben vom 5. Dezember 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Die Behörde erster Instanz wies den Antrag gemäß § 5 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufG) ab. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer an seine von ihm im Antrag namhaft gemachte Adresse 1150 Wien, R-Gasse 30/3, laut dem im Akt erliegenden Rückschein am 24. März 1995 zuzustellen versucht und in der Folge beim Postamt 1150 Wien mit Beginn der Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 4. Februar 1992, Zl. 3-45666-91, wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen nach § 367 Z. 26 GewO 1973 in 11 Fällen, gemäß § 367 Einleitungssatz leg. cit. jeweils eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 24 Stunden) verhängt. Die Strafverfügung wurde nach zwei erfolglosen Zustellungsversuchen vom 18. Februar 1992 und vom 19. Februar 1992 am 20. Februar 1992 hinterlegt. Mit Schriftsatz vom 7... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994040014.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996, Zl. 96/09/0345-3, wurde die Beschwerde beider Antragsteller gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die Antragsteller begehren (mit ihrer am 6. Februar 1997 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Eingabe) zunächst die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeverfahrens. Sie bringen dazu im wesentlichen vor, der genannte Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996 beruhe au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ausle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. September 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 2. Juni 1995 als verspätet zurückgewiesen. Die Begründung: der belangten Behörde lautet: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 09.06.1995 erfolgte und Ihre Berufung erst am 26.06.1995 und da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde vom 4. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, durch die "C-GmbH" mit Sitz in I, M-Weg 1, am 6. September 1993 auf einer näher bezeichneten Baustelle zwei Ausländer als Hilfsarbeiter beschäftigt zu haben, ohne daß die genannte Unternehmung über die hiefür nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderliche Beschäftigungsbewilligungen verfügt habe, und ohne daß die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres je vom 9. August 1995 wurden die Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Landeshauptmannes von Wien je vom 25. August 1994 als verspätet zurückgewiesen. Die Begründungen der belangten Behörde lauten: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 6.9.1994 erfolgte und Ihre Berufung erst am 26.9.1994 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/19/0892
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat amtswegig zu prüfen, ob die Zustellung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist. Kommen Hin... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. November 1993, St.L.Nr. 272/92, wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 26.000,-- bestraft. Nach dem in den Akten erliegenden Zustellnachweis (Formular 3 zu § 22 Zustellgesetz) wurden am 13. Dezember 1993 von einem Organ des Abgabepostamtes K ein erster Zustellversuch des Straferkenntnisses und am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/02/06 89/14/0253 1 Stammrechtssatz Bei vorübergehender Abwesenheit (Urlaub) des Empfängers von der Abgabestelle gilt eine hinterlegte Sendung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist als zugestellt (Hinweis E 29.11.1984, 83/15/0133, 0134, 0173, 0183) ... mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens und des vorgelegten bekämpften Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der mit der zurückgewiesenen Vorstellung bekämpfte Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 19. September 1996 wurde dem Beschwerdeführer am 24. September 1996 zugestellt und von seiner Ehegattin (Mitbewohner der Abgabestelle) übernommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Oktober 1996 Vorstellung an die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/03/0011 1
(darauf, wann der Empfänger das Schriftstück tatsächlich
erhält, kommt es nicht an; § 7 ZustG ist im Falle der
zulässigen und wirksamen Ersatzzustellung nicht anwendbar) Stammrechtssatz Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 64a Abs. 2 KFG 1967 verpflichtet, sich einer Nachschulung zu unterziehen. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, die Beschwerdeführerin sei mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vom 22. Juni 1995 rechtskräftig wegen einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 bestraft worden, weil sie am 5. Juni 1995 an einer näher bezeichneten Straße... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110164.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Strafverfügung erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 21. Dezember 1995 um 19.12 Uhr in Wien, T-Gasse 19, gegen die Bestimmungen des Wiener Parkometergesetzes verstoßen. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Stunden) verhängt. Diese Strafverfügung wurde nach einem ersten Zustellversuch an der Abgabestelle in Tulln am 21. März 1996 und nach einem zweiten Zustellversuch am 22. März 1996 beim Postamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §47;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hält die Behörde das Vorbringen des Beschuldigten über die geltend gemachte Abwesenheit von der Abgabestelle im Zustellzeitpunkt für nicht ausreichend, hat sie den Beschuldigten aufzufordern, weitere Beweismittel zur Glaubhaftmachung ... mehr lesen...
Am 6. November 1996 erhoben die beschwerdeführenden Parteien Beschwerde gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich vom 3. September 1996. Im Rubrum dieser Beschwerde wird behauptet, der angefochtene Bescheid sei "zugestellt am 24.9.1996". Unter Punkt II. ("Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit der Beschwerde") wird in der Beschwerde vorgebracht, der angefochtene Bescheid "wurde am 3.9.1996 an die rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführer z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090345.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Reutte, vom 1. Dezember 1995 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung entzogen. Dieser Bescheid wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch beim zuständigen Postamt hinterlegt und lag vom 7. Dezember 1995 an zur Abholung bereit. Der Beschwerdeführer befand sich seinen Angaben zufolge vom 4. bis 20. Dezember 1995 im Ausland. Durch Zustellung einer Strafverfügung der Erstbehörde vom 8. Jänner 1996 betreffend eine Ü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 94/11/0413 1 Stammrechtssatz Für die Annahme der Zustellwirkung gem § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG hat die Beh Feststellungen darüber zu treffen, ob der Zusteller die (hier über die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen hinausgehende) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §75 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Für eine wirksame Zustellung iSd § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG kommt es nicht darauf an, ob die Sendung nach Ende der Abholfrist noch abholbar ist, sondern nur darauf, wann die Abholfrist, welche sich nach dem Beginn der Abholbarkeit der Sendung richtet und welche in der Hinterlegungsanzeige aufz... mehr lesen...
Am 10. Mai 1996 langte in der Einlaufstelle des Verwaltungsgerichtshofes die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 25. März 1996 erhobene Beschwerde ein. Diese mit "W, am 9.5.1996" datierte Beschwerde wurde auch am 9. Mai 1996 zur Post gegeben. In der genannten Beschwerde wird vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei am 28. März 1996 zugestellt worden. Die belangte Behörde erstattete nach Einleitung des Vorverfahrens d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende... mehr lesen...