RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0331

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
VwRallg;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090331.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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