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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332Rechtssatz
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090331.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009