Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 25. Jänner 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 55 Abs. 1 lit. b Vlbg. Baugesetz i.V.m. dem Bescheid der Gemeinde Höchst vom 14. Oktober 1987 eine Verwaltungsstrafe in Höhe von S 80.000,-- (34 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit Bescheid der Vorarlberger Lande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 91/01/0193 1 Stammrechtssatz Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. April 1994 auf Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes gemäß § 36a Abs. 3 Z. 3 WehrG 1990 zurückgewiesen. Die belangte Behörde ging davon aus, daß der Beschwerdeführer mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark vom 7. Dezember 1993 zur Leistung des Grundwehrdienstes ab 5. April 1994 einberufen worden sei. Dieser Einberufungsbefehl sei nach zwei erfolglosen Zust... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Für die Annahme der Zustellwirkung gem § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG hat die Beh Feststellungen darüber zu treffen, ob der Zusteller die (hier über die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen hinausgehende) Abholfrist auf der Hinterlegungsanzeige vermerkt hat und ob dem Bf d... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Die Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten Rsb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer, Adresse gilt gegenüber keinem der beiden Adressaten als Zustellung iSd § 17 Abs 3 dritter Satz ZustG ... mehr lesen...
Am 3. April 1989 wurden beim Postamt T zwei RSa-Briefsendungen hinterlegt. Inhalt dieser Briefsendungen waren jeweils Bescheide (unter anderem Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 1983 bis 1986) vom 29. März 1989 an die beschwerdeführende GmbH & Co KG zu Handen AR in T, B-Platz 1. Mit Telegramm vom 5. Mai 1989 erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen diese Feststellungsbescheide. Diese wurde in der Folge als verspätet zurückgewiesen, weil die Berufungsfrist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §273 Abs1 litb;BAO §278;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verbauungsabsicht Badesee European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140095.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. März 1994, zugestellt am 17. März 1994, innerhalb der Frist von zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz am 18. Dezember 1993 um 10.50 Uhr an einer näher bezeichneten Kreuzung in Niederösterreich gelenkt habe. Er habe hiedurch e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: War der Bf an dem von der belBeh angenommenen Tag der Zustellung der Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG bereits in Untersuchungshaft und daher zwangsläufig von der Abgabestelle in Anbetracht der Haftdauer nicht nur vorübergehend abwesend, so war auch die durch Hinterlegung er... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde ihm nach dem in den Verwaltungsstrafakten erliegenden Rückschein unter der Anschrift "R 8, 6... E" nach vergeblichen, am 20. Juni 1994 und 21. Juni 1994 unternommenen Zustellversuchen durch Hinterlegung beim Postamt mit Beginn der Abholfrist am 21. Juni 1994 zugestellt. Die gegen dieses Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Juli 1994 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Zaire - in Erledigung seiner Berufung gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 7. Februar 1994 abgewiesen. Der Beschwerdeführer stellt nun in diesem Zusammenhang den vorliegenden Wiedereinsetzungsantrag, den er damit begründet, daß er "im Sommer 1994 durch eine Hinterlegungsanzeige der Post davon ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0446 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §23 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0446
Rechtssatz: Wenn auch vom Empfänger einer hinterlegten Sendung, deren Ausfolgung vom Postamt mangels Ausweisleistung verweigert wurde, billigerwei... mehr lesen...
Mit einem am 28. April 1994 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe - einschließlich der Beigebung des Rechtsanwaltes Dr. M zum Verfahrenshelfer - zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. März 1994, Zl. 317.030/1-III/4/94. Nach der mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1994, Zl. VH 94/04/0003, erfolgten Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde gegen den genannten Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Besc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Dezember 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, es unterlassen zu haben, die Vergnügungssteuer für ein näher beschriebenes Bildschirmgerät für die Monate Juni 1990 bis März 1991 mit dem richtigen Steuersatz von S 14.000,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie habe dadurch § 19 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1987 (in der Folge VGSG 1987) verletzt. Über... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die Nichtöffnung des Briefkastens während eines kurzen Aufenthalts an der Abgabestelle (hier: ca sieben Stunden) führt nicht zur Annahme, der Bescheidadressat sei weiterhin ortsabwesend gewesen. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §21; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0010 E 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustellung zu eigenen Handen genügt für die Rechtswirksamkeit einer Hinterlegung, dass der Adressat zumindest am Tage des ersten Zustellvers... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs1;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die sechswöchige Frist zur Einbringung einer Beschwerde an den VwGH wird nicht dadurch unangemessen verkürzt, daß die tatsächl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs1;VwGG §26 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: In Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung ist es nicht erforderlich, daß dem Empfänger stets die "volle Frist" für die Erh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet. Entscheidend ist, ob er inner... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 6 Stammrechtssatz Ein Rechtsirrtum betreffend den Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides und damit betre... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §25 Abs2;VwGG §41 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Bf weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Verfahren ein Vorbringen erstattet, wonach er zu keinem Zeitpunkt eine Ankündigung oder eine Verständigung von einer Hinterlegung vorgefunden hätte (hier hat die Behörde erster Instanz dem Bf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei Einhaltung der Bestimmungen des § 21 Abs 2 ZustG durch den Postzusteller kann schon aufgrund des in der zitierten Vorschrift enthaltenen Hinweises auf § 17 ZustG an der Anwendbarkeit des letzten Halbsatzes des § 17 Abs 3 legcit kein Zweifel bestehen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0462). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat zwar in seinem E 22.9.1987, 86/14/0170, im Ergebnis die Heilung einer infolge - nicht bloß vorübergehender - Ortsabwesenheit des Zustelladressaten unwirksamen Zustellung durch Rückkehr desselben an die Abgabestelle verneint, jedoch hat der VwGH diese Rechtsfolge nicht aus der Or... mehr lesen...