RS Vwgh 1993/10/7 92/01/1068

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/26 91/01/0193 1

Stammrechtssatz

Davon, ob und wann eine gem § 17 Abs 3 dritter Satz ZustellG rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allenfalls nur einen Wiedereinsetzungsgrund gem § 71 Abs 1 Z 1 AVG bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011068.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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