RS Vwgh 1993/5/19 92/09/0331

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §4;
ZustG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332

Rechtssatz

Der längere Aufenthalt in einer anderen Wohnung in derselben Ortsgemeinde (hier: Linz) schließt nicht von vornherein und in jedem Fall eine Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG aus (Hinweis E 18.3.1967, 1881/66 und E 8.3.1979, 2888/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090331.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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