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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat der Bf weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Verfahren ein Vorbringen erstattet, wonach er zu keinem Zeitpunkt eine Ankündigung oder eine Verständigung von einer Hinterlegung vorgefunden hätte (hier hat die Behörde erster Instanz dem Bf die Durchführung eines ersten Zustellversuches vorgehalten und der Bf in seiner Eingabe zu erkennen gegeben, daß ihm der Inhalt des Rückscheines bekannt war), so verstößt sein diesbezügliches - erstmals in der Beschwerde erstattetes - Vorbringen aufgrund dieser Verletzung der Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren gegen das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herrschende Neuerungsverbot.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170054.X02Im RIS seit
20.11.2000