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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0446Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995010445.X01Im RIS seit
03.04.2001