RS Vwgh 1995/11/8 95/01/0445

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Veröffentlicht am 08.11.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §26 Abs1 Z1;
ZustG §17 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0446

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0950 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995010445.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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