RS Vwgh 1995/9/15 95/17/0054

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Veröffentlicht am 15.09.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;
ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Bei Einhaltung der Bestimmungen des § 21 Abs 2 ZustG durch den Postzusteller kann schon aufgrund des in der zitierten Vorschrift enthaltenen Hinweises auf § 17 ZustG an der Anwendbarkeit des letzten Halbsatzes des § 17 Abs 3 legcit kein Zweifel bestehen (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0462).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170054.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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