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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114Rechtssatz
Die Nichtöffnung des Briefkastens während eines kurzen Aufenthalts an der Abgabestelle (hier: ca sieben Stunden) führt nicht zur Annahme, der Bescheidadressat sei weiterhin ortsabwesend gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X06Im RIS seit
24.08.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015