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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Für die Annahme der Zustellwirkung gem § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG hat die Beh Feststellungen darüber zu treffen, ob der Zusteller die (hier über die gesetzliche Mindestdauer von zwei Wochen hinausgehende) Abholfrist auf der Hinterlegungsanzeige vermerkt hat und ob dem Bf die Abholung der Sendung an einem auf die Rückkehr folgenden, noch innerhalb der Abholfrist gelegenen Tag möglich war (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0210, VwSlg 11553 A/1984).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994110413.X01Im RIS seit
20.11.2000