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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321Rechtssatz
Die Hinterlegung eines an zwei Adressaten gemeinsam gerichteten Rsb-Briefes nach einem Zustellversuch an deren, wenn auch identer, Adresse gilt gegenüber keinem der beiden Adressaten als Zustellung iSd § 17 Abs 3 dritter Satz ZustG (Hinweis E 4.11.1983, 83/04/0078, VwSlg 11211 A/1983). Eine Heilung gem § 7 ZustG wäre nur gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten möglich, dem das Schriftstück als erstem tatsächlich zukommt, weil - wie sich aufgrund der alternativen Wirksamkeit der Zustellverfügung ergibt -
nur dieser Vorgang der Heilung gem § 7 ZustG einem Verhalten der Behörde zurechenbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170320.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008