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22/02 ZivilprozessordnungNorm
ZPO §292 Abs2;Rechtssatz
Die durch einen Gegenbeweis zu widerlegende - vom Gesetz aufgestellte - Vermutung bezieht sich (nur) darauf, daß der Zusteller, "Grund zur Annahme" hätte, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (§ 17 Abs 1 ZustG), nicht jedoch (auch) darauf, ob es (iSd § 17 Abs 3 dritter Satz ZustG) "sich ergibt", daß der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (Hinweis E 22.2.1994, 93/04/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170071.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
26.06.2009