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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 (hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten Ortsabwesenheit einzuvernehmen).Stammrechtssatz
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090213.X01Im RIS seit
11.07.2001