RS Vwgh 1994/10/13 94/09/0213

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Veröffentlicht am 13.10.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwRallg;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 (hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten Ortsabwesenheit einzuvernehmen).

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090213.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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