RS Vwgh 1995/9/19 95/14/0067

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Veröffentlicht am 19.09.1995
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 1 (hier: zwei Werktage (Dienstag, Mittwoch) in einer Woche ohne Feiertag abwesend)

Stammrechtssatz

Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X03

Im RIS seit

24.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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