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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 1 (hier: zwei Werktage (Dienstag, Mittwoch) in einer Woche ohne Feiertag abwesend)Stammrechtssatz
Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein verlängertes Wochenende vorkommt, steht der Annahme, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995140067.X03Im RIS seit
24.08.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015