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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3Stammrechtssatz
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040036.X01Im RIS seit
11.07.2001