RS Vwgh 1995/6/27 95/04/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
VwRallg;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;
ZustG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040036.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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