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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, daß der Briefträger "öfters einige Briefe oder Post" in falsche Hausbrieffächer verteilt habe, zeigt der Adressat konkrete Umstände auf, die berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen lassen. Diesfalls wird auch - anders als bei der bloßen Behauptung, daß die Möglichkeit bestünde, daß der Zusteller die Hausbrieffächer verwechselt habe (Hinweis E 27.9.1989, 89/02/0112) - eine Ermittlungspflicht der Beh dahingehend ausgelöst, in einem Beweisverfahren unter Beiziehung des Briefträgers zu prüfen, ob der Adressat von der Hinterlegungasnzeige verständigt worden war oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170063.X03Im RIS seit
22.01.2001