RS UVS Niederösterreich 1993/06/08 Senat-B-93-012

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Veröffentlicht am 08.06.1993
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Der Verhandlungsaufwand ist auch im Fall der Durchführung mehrerer Verhandlungen nur einfach zuzuerkennen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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