Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 2. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn nach der zuerst genannten Gesetzesstelle eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In der gegen diesen Bescheid gerichteten, am 3. März 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gab der Beschwerdeführer an, der angefochtene Bescheid sei ihm am 21. Jänner 1992 zugestell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/02/0222
Rechtssatz: Irrtümer und Fehler von Hilfskräften stehen einer Wiedereinsetzung nicht im Weg, wenn sie trotz Einhaltung der zumutbaren Kontrolle des Wiedereinsetzungswerbers geschehen. Das, was der Wiedereinset... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli 1990, Zl. 1,193.292-0, wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Zeiten vom 1. Juni 1977 bis 30. Juni 1980 in der Krankenversicherung und vom 1. Juni 1977 bis 31. März 1978 sowie vom 1. November 1978 bis 31. Dezember 1982 in der Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 und Z. 3 GSVG pflichtversichert sei. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers sei ihm dieser Bescheid am 17. Juli 1990 d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Juli 1992 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 14 Z. 2 ZDG abgewiesen. Dieser Antrag war mit der behaupteten Notwendigkeit des unbehinderten Abschlusses des Medizinstudiums begründet worden. Die Abweisung des Antrages stützte sich darauf, daß der im Jahre 1963 ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: In der Regel ist die durch eine falsche Adressierung eines Schriftsatzes verursachte Fristversäumnis nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 71 Abs 1 lit a AVG zu werten (Hinweis E 25.11.1986, 86/07/0182, E 26.9.1979, 904, 906/79). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §61;AVG §61a;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZDG 1986 §14 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0217
Rechtssatz: Hat der Bf den ihm gegenüber im angefochtenen Bescheid iSd § 61 und § 61a AVG aufgezeigten Weg nicht beschritten, sondern im außerordentlichen Berei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0199 E 24. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis zu werten, das die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bilden... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. November 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am O. Die belangte Behörde teilte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 5. Februar 1990 mit, das Projekt beanspruche nach Ansicht des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz bereits abgeleitetes Gewässer; daher sei die beantragte Nutzung vom ökologischen Standpunkt aus a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0164
Rechtssatz: Zwar ist dem Wiedereinsetzungswerber keine förmliche Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Antrages auferlegt, doch hat er seine diesbezüglichen Behauptungen im Umfang seiner Mitwirkungspflicht entsprechend zu belege... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 1. Juli 1992, Zl. 92/01/0276, wurde das Verfahren eingestellt, weil der damalige Beschwerdeführer (und nunmehrige Antragsteller) den ihm mit Verfügung vom 21. April 1992 erteilten Mängelbehebungsauftrag teilweise nicht erfüllt hat. Dabei handelte es sich darum, daß der Beschwerde weiterhin eine Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides nicht angeschlossen war und überdies die zurückgestellte Beschwerde nicht wieder vorgelegt wurde. Im... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 29. Juli 1992, Zl. 92/12/0139, die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers und Beschwerdeführers gegen die Erledigung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Kosumentenschutz vom 2. Juni 1992, Zl. 8265/1-I/D/12/a/92, betreffend Ermahnung bzw. Weisung wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst mangels Bescheidcharakter dieser Erledigung zurückgewiesen. Auf die Begründung: dieses Beschlusses wird zur Vermeidung von Wiederholung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kann vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden, daß die zurückgestellte Beschwerde und eine Kopie des angefochtenen Bescheids ebenfalls bereits im Zeitpunkt der Unterfertigung des ergänzenden Schriftsatzes durch seinen Vertreter angeschlossen waren (der Kanzleileiter des Vertreters des Antragstel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0185 92/12/0178
Rechtssatz: Das Verhalten des Konzipienten des Vertreters des Antragstellers (Beilage der unrichtigen Ablichtung einer Erledigung als "angefochtenen Bescheid") stellt sich im Verhältnis zum Antragste... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vom 12. März 1992 wurde gegen den nunmehrigen Antragsteller ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (protokolliert unter Zl. 92/09/0120) fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Zweck der Wiedereinsetzung liegt darin, Rechtsnachteile zu beheben, die einer Partei aus der unverschuldeten Versäumung einer Frist erwachsen sind. Die Wiederseinsetzung in den vorigen Stand ist daher auf Grund der Bestimmung des § 46 Abs 1 VwGG nur dann möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt w... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 23. Juni 1992, Zl. 92/07/0103, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. März 1992, Zl. 411.201/01-IB4/92, betreffend Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes gerichtete Beschwerde der nunmehrigen Antragsteller als verspätet zurück. In der Begründung: dieses Beschlusses wurde ausgeführt, die am 20. Mai 1992 zur Post gegebene Beschwerde habe sich - ausgehend von der Angabe der Beschwerde, der angefoch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat gegen die am 19. Februar 1992 erfolgte vorläufige Abnahme seines Führerscheines durch Organe der Bundespolizeidirektion Linz gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Der betreffende Schriftsatz enthielt im Rubrum den Zusatz "in eventu Verwaltungsgerichtshofbeschwerde". Er beantragte die "Aufhebung" der angefochtenen Maßnahme durch den Verfassungsgerichtshof, in eventu durch den Verwaltungsgerichtshof. Der Verfassungsgeri... mehr lesen...
Mit der am 31. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten - am 28. Juli 1992 zur Post gegebenen - Eingabe brachte der Antragsteller vor, ihm sei am 17. Juni 1992 der Bescheid des "Amtes der Tiroler Landesregierung" vom 2. Juni 1992, Zl. IIa-60.034/I-92, zugestellt worden, womit seine Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 4. März 1992 als unbegründet abgewiesen worden sei. An einem nicht mehr genau feststellbaren Tag - laut seinem Schreiben vom 31. Juli... mehr lesen...
Mit der am 31. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten - am 28. Juli 1992 zur Post gegebenen - Eingabe brachte der Antragsteller vor, ihm sei am 17. Juni 1992 der Bescheid des "Amtes der Tiroler Landesregierung" vom 2. Juni 1992, Zl. IIa-60.034/I-92, zugestellt worden, womit seine Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 4. März 1992 als unbegründet abgewiesen worden sei. An einem nicht mehr genau feststellbaren Tag - laut seinem Schreiben vom 31. Juli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten entzogen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 26. Mai 1992 zugestellt. In seiner am 22. Juli 1992 - somit nach Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist nach § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG - zur Post gegebenen Beschwerde stellt der Beschwerdeführer auch den Antrag auf Bewill... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/07/0137 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/18 90/09/0108 1 Stammrechtssatz Einen Rechtsanwalt trifft die Verpflichtung, eine bereits fertiggestellte Beschwerde nicht ungelesen und damit ohne Kontrolle z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/06/0162 1 Stammrechtssatz "Unabwendbar" ist ein Ereignis dann, wenn sein Eintritt objektiv von einem Durchschnittsmenschen nicht verhindert werden kann; "unvorhergesehen" ist es hingegen, wenn die Partei es tatsächlich nicht miteinberechnet hat und seinen Eintri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0178
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110177.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0185
Rechtssatz: Von einem einen minderen Grad des Versehens nicht übersteigenden Verschulden kann dann keine Rede mehr sein, wenn die zur Einhaltung von Fristen erforderliche Sorgfalt gröblich verletzt wird. Von e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ist das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag für sich allein nicht geeignet, diesen zum Erfolg zu führen, so ist dem Wiedereinsetzungsantrag ohne weiteres Verfahren - und ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages in Ansehung des eingebrachten Schriftsatzes (Hinweis B 28.6.1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0185
Rechtssatz: Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht ausgegangen werden, wenn der Antragsteller - und in gleicher Weise ihm zurechenbar sein Rechtsvertreter - es unterlassen hat, sich rechtzeitig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien und Angehörige der albanischen Minderheit, haben die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. August 1991, mit denen festgestellt worden war, bei den Beschwerdeführern lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtlinge nicht vor, mit Berufungen bekämpft. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/0559
Rechtssatz: Die im § 13a AVG den Verwaltungsbehörden aufgegebene Manuduktionspflicht umfaßt nicht die Pflicht, ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrage... mehr lesen...
Mit drei gleichlautenden Verfügungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. April 1992 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnten und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerden gemäß § 28 Abs. 1 Z. 4, 5, 6 und Abs. 2 VwGG zu ergänzen, außer dem ergänzenden Schriftsatz zwei weitere Ausfertigungen der ursprünglichen Beschwerde beizubringen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Der Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0119
92/15/0220 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1 Stammrechtssatz Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. ... mehr lesen...