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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0185 92/12/0178Rechtssatz
Das Verhalten des Konzipienten des Vertreters des Antragstellers (Beilage der unrichtigen Ablichtung einer Erledigung als "angefochtenen Bescheid") stellt sich im Verhältnis zum Antragsteller als ein unvorhergesehenes Ereignis dar, durch welches dieser ohne sein Verschulden verhindert war die Beschwerdefrist einzuhalten (Hinweis B 20.3.1984 84/05/0001). Der Irrtum bzw Fehler des Konzipienten des Rechtsanwaltes stellt eine nach den konkreten Umständen des Einzelfalles entschuldbare Fehlleistung dar, die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdefrist rechtfertigt (Hinweis B VS 25.3.1976, VwSlg 9024 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120177.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008