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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0222Rechtssatz
Irrtümer und Fehler von Hilfskräften stehen einer Wiedereinsetzung nicht im Weg, wenn sie trotz Einhaltung der zumutbaren Kontrolle des Wiedereinsetzungswerbers geschehen. Das, was der Wiedereinsetzungswerber in Erfüllung seiner nach der Sachlage gebotenen Pflicht zur Überwachung allfälliger, für ihn tätig gewordener Hilfskräfte hinsichtlich der Wahrung eines Termines vorgekehrt hat, hat er im Wiedereinsetzungsantrag substantiiert zu behaupten (Hinweis B 24.11.1989, 89/17/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020122.X01Im RIS seit
03.04.2001