I. 1. Das Straferkenntnis der erstinstanzlichen Behörde vom 26. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung zugestellt (Beginn der Abholfrist: 14. Februar 1990). 2. Mit Schriftsatz vom 26. März 1992 teilte der Beschwerdeführer die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes Dr. M mit, stellte den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu bewilligen, und erhob gleichzeitig Berufung. Er begründete seinen Antrag auf Wiedere... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 31. Dezember 1981 handelsrechtlich als Einzelunternehmerin eine Handelsagentur. An ihrem Unternehmen war Heinz B. als unechter stiller Gesellschafter beteiligt. Seit 1. Jänner 1982 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt, deren Kommanditisten die Beschwerdeführerin und Heinz B. sind. Für die Jahre 1979 bis 1982 fand im Unternehmen eine Betriebsprüfung statt, die zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend einheitlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VStG §51;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Die Einhaltung von Rechtsmittelfristen erfordert von der Partei größtmögliche Sorgfalt. Diese Sorgfalt erfordert es, daß sich der Besch, wenn er schon die Übermittlung des ihm gegenüber ergangenen Straferkenntnisses an seinen Vertreter einer Mitarbeiterin überläßt, vergewissert, daß sein Auftra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;BAO §303 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hat nur jenen Wiederaufnahmsgrund auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, der im angefochtenen Bescheid für die Wiederaufnahme des Verfahrens herangezogen wurde. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2 impl;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1167/78 E 28. November 1978 VwSlg 9706 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Wer von der Partei bloß beauftragt ist, eine Bescheidausfertigung zum bevollmächtigten Rechtsanwalt zu bringen, damit dieser gegen den Bescheid ein Rechtmittel ergreife, ist "Bote" und nicht Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab am 28. Februar 1992 eine unter hg 92/14/0033 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid zur Post. Als Zustelldatum wurde der 17. Jänner 1992 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Aus den daraufhin von der belangten Behörde gleichzeitig mit der Gegenschrift vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß der im Sp... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1992, 92/14/0010-5, zugestellt am 1. April 1992, wurde das Verfahren betreffend die von der Antragstellerin erhobene Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 9. Dezember 1991, Zl B 50 - 4/91, betreffend Umsatzsteuer für die Monate April bis Juni 1991, eingestellt, weil die Antragstellerin dem an sie ergangenen Auftrag zur Verbesserung der Beschwerde insoweit nicht nachgekommen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs1;BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0033 1 Stammrechtssatz Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat (Hinweis E 26.9.1990, 89/13/0240), ist die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in das Verfahren nur in jenem Rahmen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1AVG §71 Abs2BAO §308 Abs1BAO §308 Abs3VwGG §46 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0084
Rechtssatz: Legt ein Bf, dem das Verschulden seines Steuerberaters gleichzusetzen ist (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt dem VwGH in freier Beweiswürdigung zu entscheiden, ob ein Wiedereinsetzungsgrund glaubhaft gemacht worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140058.X02 Im ... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. Dezember 1989, der an den Beschwerdeführer und an die Molkereigenossenschaft X und Umgebung, an die der Beschwerdeführer Milch lieferte, adressiert war, setzte der geschäftsführende Ausschuß die Verarbeitungs- und Preisausgleichszuschüsse an die Molkereigenossenschaft X in bestimmte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z2;AVG §71 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Wird dem Bf zu Handen seines Vertreters zu einem Zeitpunkt, als bereits ein Parallelbeschwerdeverfahren des Bf vor dem VwGH - welches ja voraussetzt, daß sich der Bf selbst als Bescheidadressat und als beschwerdelegitimiert betrachtet - anhängig ist, wegen Nichterschöpfung des Instanzenzuges ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0178, wurde das Verfahren, betreffend die im Spruch: genannte Beschwerde, gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil die Beschwerdeführerin dem hg. Mängelbehebungsauftrag vom 26. Mai 1992 entgegen der Vorschrift des § 24 Abs. 1 zweiter Satz VwGG insoweit nicht entsprochen hatte, da der Text der nachgereichten dritten Beschwerdeausfertigung in mehrfacher Hinsicht nicht mit jenem der ursprünglich vorgeleg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/11 92/18/0140 1 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gem § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bediensteten geg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/05 88/13/0175 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trifft ein Verschulden des Parteienvertreters die Partei (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Aufl, 656 f), und zwar auch dann, wenn der Vertreter die Partei nur im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist mit den rechtsanwaltlichen Pflichten nicht vereinbar, sich überhaupt nicht um die Vollständigkeit bzw Übereinstimmung eines dem VwGH vorzulegenden Schriftsatzes zu kümmern; in dieser Hinsicht kann der Rechtsanwalt nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden, und zwar auch dann n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Angesichts des Fehlens jeglicher Kontrolltätigkeit des Rechtsanwaltes kann von einem minderen Grad des Versehens des Beschwerdevertreters keine Rede sein (Hinweis B 12.3.1991, 91/07/0015). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180301.X03 ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen verschiedener Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung zu Geldstrafen verurteilt. Dieser Bescheid wurde seinem anwaltlichen Vertreter am 23. November 1990, einem Freitag, zugestellt. Die Berufungserhebung dagegen erfolgte v... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 25. März 1992, Zl. 91/03/0274-6, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juli 1991 wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 und 3 VwGG zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, daß der angefochtene Bescheid, wie den nach Einleitung des Vorverfahrens von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsstrafakten eindeutig zu entnehmen sei, der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das Zustelldatum unterliegt einer besonderen Prüfungspflicht, zumal es ein wesentlicher Umstand für das Ende der Rechtsmittelfrist ist. Der RA hat daher die eingehende Post täglich der erforderlichen Kontrolle zu unterstellen, um Unzukömmlichkeiten bei der Anmerkung des Zustelldatums zu vermeiden. Wenn er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Bf dem Kuvert des Bescheides vom 3. Juli 1991 keine Bedeutung zumaß, dieses wegwarf und am Bescheid das unrichtige Zustelldatum "1.8.1991" anbrachte, welches Datum er auch seinem Rechtsvertreter als Zustelltag bekanntgab, dann handelte er auffallend sorglos und es kann ihm im Hinblick auf die pro... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungs... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung der Frist zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0085 E 23. Juni 1989 RS 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen eine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters eine Fristversäumung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita impl;AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1212/76 B VS 19. Jänner 1977 VwSlg 9226 A/1977 RS 3 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleibediensteten ist für einen Rechtsanwalt (und damit für die von ihm vertretene Partei) nur dann ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das ohne sein Ver... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebung... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Wenn eine Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, so ist dieser Partei gemäß § 46 Abs. 1 VwGG auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Daß der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Bei einem gemäß § 34 Abs. 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0001 B 29. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gemäß § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bedienstete... mehr lesen...