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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0217Rechtssatz
Hat der Bf den ihm gegenüber im angefochtenen Bescheid iSd § 61 und § 61a AVG aufgezeigten Weg nicht beschritten, sondern im außerordentlichen Bereich - nämlich durch eine politische Intervention - versucht, die Folgen des Bescheides von sich abzuwenden, kann die Erfolglosigkeit dieser Bemühungen nicht dazu führen, daß auf Grund eines Wiedereinsetzungsantrages im nachhinein und verspätet der rechtlich vorgezeichnete Weg eingeschlagen werden könnte. Die Befolgung eines - objektiv unrichtigen - Ratschlages eines politischen Mandatars entgegen dem unmißverständlichen Hinweis im angefochtenen Bescheid selbst kann einen Wiedereinsetzungsgrund nicht begründen.
Schlagworte
Wertermittlung bei Rückstellungen Schätzung eines GrundstückesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110216.X01Im RIS seit
03.04.2001