RS UVS Steiermark 2002/10/07 20.3-19/2002

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Veröffentlicht am 07.10.2002
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Rechtssatz

Die vom Strafreferenten einer Bezirkshauptmannschaft veranlasste zwangsweise Vorführung wegen Nichtentsprechung einer Ladung ist rechtswidrig, wenn die Vorführung nicht gemäß § 19 Abs 3 AVG in der Ladung angedroht wurde, weil darin nur auf die Pflicht das persönlichen Erscheinens bei der Behörde hingewiesen worden war.

Schlagworte
Vorführung Zwangsgewalt Ladung Androhung Vollstreckungsbehörde
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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