Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.02.2007, Zl 4-62-2007, wurde dem Berufungswerber das Recht aberkannt, von seinem Führerschein (ausgestellt vom LRA Alb-Donau-Kreis, am 30.09.2004) wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von 5 Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, in Österreich Gebrauch zu machen und wurde ihm während dieser Zeit das Lenken von Kraftfahrzeugen in Österreich verboten. Weiters wurde, gestützt auf § 24 Abs 3 FSG, als begl... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose von zweieinhalb Jahren bei einem Alkounfall (1,74 Promille) mit Todesfolge ist selbst bei einem über sieben Jahre zurückliegenden Alkoholereignis (0,42 mg/l) deutlich überzogen. Festsetzung auf 13 Monate vom Ereignis aus. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung ist bei Kurzzeitentzügen wegen Schnellfahrens nicht sachgerecht. "Gefahr im Verzug" lässt sich nicht auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung beziehen, wenn demgegenüber das "Tatereignis" bereits Monate zurückliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Da eine Berufung kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat, wenn ihr diese nicht gemäß §64 Abs2 AVG aberkannt wird ? einem Aberkennungsausspruch kommt keine aufschiebende Wirkung zu (VwGH 16.1.1985,84/11/0243, 22.1.1986,85/11/0298) - , ist der gegen den erstinstanzlichen Bescheid ausdrücklich gestellte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als unzulässig zurückzuweisen(siehe VwGH 24.03.1999,99/11/0007). Schlagworte aufschiebende Wirkung, Antrag auf Zuerkennung d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft Hallein die Gültigkeit Lenkberechtigung des 1914 geborenen Berufungswerbers gemäß § 24 Abs 1 Z 2 FSG bis 10.3.2007 befristet und durch drei weitere Auflagen (Tragen einer Brille - Code 01.01; örtliche Beschränkung auf 30 km im Umkreis des Wohnsitzes: Code 05.02; Beschränkung auf Fahrten bei Tageslicht: Code 05.01) eingeschränkt. Gemäß 64 Abs 2 AVG hat die Behörde gleichzeitig die aufschiebende Wirkung einer allfällig... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem gemäß § 24 Abs 1 Z 2 FSG 1997 eine Lenkberechtigung aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt worden ist, ist von der erstbehördlichen Annahme des Erfordernisses der nachträglich auferlegten Einschränkungen der Lenkberechtigung auf Grund der bedingten gesundheitlichen Eignung der betreffenden Person auszugehen, sofern nicht offenkundig eine diesbezüglich... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28.5.2004, GZ.: FA 13A 38.10 65-04/290, wurde mit Spruchabschnitt I. gemäß § 62 Abs 3 AWG 2002 verfügt, den Anlagenteil Raffination der Abfallbehandlungsanlage der Fa. M S bis zur Durchführung von 2 gleichzeitig vorgeschriebener Maßnahmen stillzulegen. Die Ergebnisse von Fichtennadel-Untersuchungen hätten eine eklatante Überschreitung von Grenzwerten durch Blei und Cadmium ergeben und seien diese Immissionen dem Unternehmen der Berufung... mehr lesen...
Rechtssatz: Gefahr im Verzug, bei der die aufschiebende Wirkung einer Berufung nach § 64 Abs 2 AVG ausgeschlossen werden kann, liegt nach Lehre und Rechtsprechung dann vor, wenn der unmittelbare Eintritt eines Schadens bei Unterlassung der bescheidmäßig angeordneten Maßnahme wahrscheinlich ist. Die belangte Behörde stützte die Stilllegung einer Raffinationsanlage gemäß § 62 Abs 3 AWG (in Fichtennadeln waren erhöhte Blei- und Cadmiumwerte gemessen worden) ausschließlich auf ein Amtsachverst... mehr lesen...
Rechtssatz: Berichtigungsfähig sind Fehler, die erkennbar nicht der behördlichen Willensbildung selbst, sondern alleine ihrer Mitteilung anhaften. § 62 Abs. 4 AVG hat in Fällen Anwendung zu finden, in denen die der Partei zugestellten Ausfertigung des Bescheides mit dem genehmigenden Bescheidkonzeptes der erkennenden Behörde nicht übereinstimmt. Die Berichtigung ist auch auf jene Fehler der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wob... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbare Rechtsfolge eines (rechtskräftigen) Aufenthaltsverbots ist nach § 40 Abs 1 FrG die Ausreiseverpflichtung des Fremden. Im vorliegenden Fall war das gegen die Beschuldigte verhängte Aufenthaltsverbot infolge des gleichzeitig verfügten Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid bereits mit dessen Erlassung durchsetzbar. Mit dieser Verfügung nach § 64 Abs 2 AVG wurde jedenfalls die Aufschiebung der Vollstreckbarkeit des Bes... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber angelastet, am 5.5.1998 im angeführten Straßenbereich ein Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl ihm die Lenkberechtigung mit Bescheid der belangten Behörde vom 11.6.1997, GZ: 11.1-787/96, entzogen worden war und somit eine Übertretung gemäß § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 FSG begangen zu haben. Hiefür wurde gemäß § 37 Abs 4 Z 1 leg cit eine Geldstrafe von S 10.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 14 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhäng... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn die Entziehung der Lenkberechtigung wegen kraftfahrspezifischer Leistungsmängel im Berufungsbescheid in eine bedingte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen abgeändert wurde, bleibt das Lenken des betreffenden Kraftfahrzeuges während des Berufungsverfahrens nach § 1 Abs 3 FSG als Lenken ohne Lenkberechtigung strafbar, wenn die aufschiebende Wirkung der Berufung aberkannt worden war und die Beurteilung des Berufungswerbers als "bedingt geeignet" erst aufgrund des Umsta... mehr lesen...
Rechtssatz: Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung mangels Vertrauenswürdigkeit wegen unrichtiger Gutachten. Schlagworte Vertrauenswürdigkeit, unrichtige Gutachten, Sicherungsmaßnahme mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Bf wurde anläßlich der Amtshandlung eine Bestätigung über eine vorläufige Beschlagnahme über Anordnung der BH U-U gemäß § 39 VStG überreicht. Gemäß § 39 Abs.1 VStG kann, wenn der Verdacht einer Verwaltungsübertretung vorliegt, für die der Verfall von Gegenständen als Strafe vorgesehen ist, die Behörde zur Sicherstellung des Verfalles die Beschlagnahme dieser Gegenstände anordnen. Gemäß Abs.2 leg.cit. können bei Gefahr im Verzug auch die Organe der öffentlichen Aufsicht aus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem erwiesenen Sachverhalt steht fest, daß die Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes und, nachdem dieses durch den Ausschluß der aufschiebenden Wirkung der Berufung durchsetzbar geworden ist, zur Sicherung der Abschiebung verhängt wurde. Aus letzterem Zweck wurde der Bf auch weiterhin angehalten. Aus aus der Aktenlage ersichtlichen und von der belangten Behörde angegebenen Gründen war daher die Festnahme und Anhaltung in Schubhaft zu... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17.5.1994, Zl MA 64 - 8/217/94, wurde der Berufungswerber gemäß §75 Abs2 KFG aufgefordert, binnen drei Monaten nach Zustellung dieses Bescheides ein amtsärztliches Gutachten betreffend seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe B von der amtsärztlichen Untersuchungsstelle der Magistratsabteilung 15 beizubringen. Gleichzeitig wurde dem Berufungswerber angedroht, daß ihm die Lenkerberechtigung entzogen werde, sollte er in der ihm gesetzten Frist den... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde die Lenkerberechtigung bereits entzogen, erweist sich eine Aufforderung nach §75 Abs2 KFG als verfehlt. Schlagworte Aufschiebende Wirkung im Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung mehr lesen...
Rechtssatz: Notstand iSd § 6 VStG nicht gegeben, wenn dem Rechtsmittelwerber eineinhalb Monate vor der bescheidmäßigen Untersagung der Benützung des Steges das entsprechende Sachverständigengutachten bekannt wurde und er weder die sicherheitstechnischen Bedenken ausgeräumt hat (indem eine Projektvorlage unterblieb) noch entsprechende andere Maßnahmen tatsächlich gesetzt hat, um seine Fahrgäste vertragsgemäß nach St. Wolfgang zu bringen (zB Einigung über Mitbenützung des bewilligten ÖBB-Ste... mehr lesen...
Beachte VwGH Slg.Nr. 10452A, VwGH vom 23.11.1988, 88/01/0164, VwGH vom 28.1.1992, 91/04/0256 Rechtssatz: Entscheidend für die Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses vom 25.11.1991 war, daß die Bezirkshauptmannschaft zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vom Nichtvorliegen einer Baubewilligung ausging. Die dem Beschuldigten zur Last gelegte Übertretung hing damit von einer Rechtsfrage ab, die für sich allein gesehen den Gegenstand der bindenden Entscheidung der Bau- bzw. Aufsichts... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit, nach § 137 Abs. 4 lit. i iVm § 32 Abs. 2 lit. a und § 138 Abs. 1 lit. a WRG, wenn gegen den wasserpolizeilichen Auftrag - indem die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung nicht ausgeschlossen wurde - rechtzeitig Berufung erhoben wurde und mit der Berufungsentscheidung des Landeshauptmannes ein neuer, nicht mehr vom Tatvorwurf des angefochtenen Straferkenntnisses erfaßter Zeitpunkt für die Verbindlichkeit dieses Auftrages festgelegt wird. Stattgabe.... mehr lesen...
Rechtssatz: Da nur faktische Amtshandlungen individuell normativen Inhaltes, die ihrer Natur nach durch ein Rechtsmittel im Verwaltungsvefahren nicht bekämpft werden können, der Rechtsweg der Anfechtung zum Unabhängigen Verwaltungsenat offen steht, ist eine erhobene Beschwerde gegen einen formellen Bescheid - vorliegend Ablehnung der aufschiebenden Wirkung - der im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann, zurückzuweisen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wie VwSen-400045 mehr lesen...
1. Der Verwaltungssenat geht aufgrund der Aktenlage von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer ist im Dezember 1990, ohne im Besitze eines Sichtvermerkes zu sein, in Kärnten in das Bundesgebiet eingereist. Anschließend reiste er zu Bekannten nach Vorarlberg. Er heiratete am 5.3.1991 eine türkische Staatsbürgerin. Am 11.4.1991 wurde er von Gendarmeriebeamten des Gendarmeriepostens R von seinem damaligen Aufenthaltsort in M der Bezirkshauptmannschaft F vorgeführt. Diese hat am selbe... mehr lesen...
Beachte Bescheid in Textdatenbank; Hinweis auf VwGH 31.1.1990, 89/03/0073 Rechtssatz: Die falsche Zitierung des §68 Abs2 AVG anstelle des §64 Abs2 AVG vermag an der sofortigen Vollstreckbarkeit eines Bescheides nichts zu ändern, wenn sich aus der übrigen Textierung des Spruches klar ergibt, daß die Behörde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausschließen wollte. Diese falsche Zitierung war eine offenkundige und hätte von der Behörde - bei entsprechender Aufmerksamkei... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfGH vom 6.10.1988, B 888/88; VfSlg 11638/1988; VfSlg 6240/1970; VwSen-400014 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991; VwSen-400020 vom 27.5.1991; VwSen-400041 vom 23.7.1991; VwSen-400026 vom 13.6.1991; VwSen-400027 vom 24.6.1991; VwSen-400032 vom 24.6.1991; VwSen-400034 vom 28.6.1991; VwSen-400035 vom 4.7.1991; Wie VwSen-400045 vom 1.8.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Bescheid als Voraussetzung; Zustä... mehr lesen...
Beachte Siehe dazu VwGH vom 11.5.1992, 91/19/0274 Rechtssatz: Wie VwSen-400045, ausgenommen Kosten: Streitgenossenschaft Bei diesem Verfahrensergebnis war dem Beschwerdeführer - unter Berücksichtigung des Umstandes, daß beim Oberösterreichischen Verwaltungssenat zu Zl. VwSen-400045/5/Gf/Kf ein inhaltsgleiches Verfahren anhängig war - gemäß den §§ 79a und 67c AVG i.V.m. § 5a Abs.6 FrPG der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten in sinngemäßer Anwendun... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8038/1977; VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VfSlg 11638/1988; VwSlg 12821A/1988 Rechtssatz: Das ordentliche Ermittlungsverfahren abschließender Bescheid ergeht vor der Entscheidung des UVS, aber nach Beschwerdeerhebung: Schubhaftbeschwerde erfaßt auch die auf Grund des nachfolgenden Bescheides verhängte Schubhaft. Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherhei... mehr lesen...
Beachte Hinweis auf VwSlg. 15907A Rechtssatz: Rechtswidrigkeit der Schubhaft wegen Fehlen eines vollstreckbaren Schubhaftbescheides Im
Spruch: des Schubhaftbescheides wurde lediglich die vorläufige Verwahrung des Beschwerdeführers gemäß § 5 Abs. 1 FrPG angeordnet. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diese Anordnung wurde nicht ausgeschlossen, sodaß kein vollstreckbarer Schubhaftbescheid vorlag. Daran vermag auch der in der Rechtsmittelbelehrung enthaltene Hinwei... mehr lesen...