Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §869;ABGB §871;AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 91/01/0011 1 Stammrechtssatz Der Berufungsverzicht stellt sich - soferne bei der Verzichtsabgabe kein Willensmangel vorgelegen ist - als eine endgültige, dh unwiderrufliche Prozeßhandlung dar, die zur Folge hat, daß eine dennoch erhobene Berufu... mehr lesen...
Nach dem unbestrittenen Vorbringen beider Streitteile legte der Beschwerdeführer am 10. September 1990 unter anderem folgende Gegenstände dem Punzierungsamt Wien II mit dem Antrag auf Befreiung von der Punzierung (jedenfalls) nach § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. d des Punzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 68/1954, vor: 1 weißgoldene Halbmondbrosche mit blauen und weißen Steinen 1 silb. Obstschale ohne Einsatz 1 silb. Schüssel 1 silb. Kanne 1 silb. Dose mit Holzeinsatz. Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/05/0053 E 16. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz kennt keine "bedingte" Berufungszurückziehung von Rechtsmitteln, weshalb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein mündlich verkündetes erstinstanzliches Straferkenntnis, mit dem er einer Übertretung der StVO schuldig erkannt und hiefür bestraft worden war, als unzulässig zurückgewiesen, weil er einen Rechtsmittelverzicht abgegeben habe. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 63 Abs. 4 AVG (welche Bestimmung gemäß § 24 VStG auch im Verwaltung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Ein anläßlich der Unterzeichnung eines Berufungsverzichtes vorliegender Willensmangel, wenn er tatsächlich bestanden haben sollte, ist zugunsten des Berufungswerbers zu beachten (Hinweis E 18.9.1981, 81/02/0058). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020332.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 24. Jänner 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 7 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 24. Jänner 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen und gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. die Schubhaft angeordnet. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 24. Jänner 1991 ausgehändigt. Bei der am selben Tag in Gegenwart einer Dolmetscher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Das Motiv für die Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist ohne Bedeutung, solange keine Anhaltspunkte vorliegen, daß die Partei durch der Beh zuzurechnende Drohungen mit rechtswidrigem Verhalten zur Abgabe des Rechtsmittelverzichtes bestimmt wurde (Hinweis E 21.1.1988, 88/02/0002-0005, VwSlg 12616 A/1988). European Case Law I... mehr lesen...
Die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde am 19. März 1992 zur Post gegeben, wobei kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß sie mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung unzulässig gewesen wäre. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, daß die belangte Behörde über die von ihm am 25. April 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 27. Februar 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010351.X01 Im RIS seit 29.07.1992 mehr lesen...
Die gegenständliche, am 4. März 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 31. Jänner 1991 abgewiesen worden sei und daß die belangte Behörde über die dagegen vom Beschwerdeführer am 6. März 1991 erhobene Berufung noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belangte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Zurückziehung einer Berufung wird einer wegen Nichtentscheidung der Berufungsbehörde erhobenen Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, setzt sie doch eine aufrechte Berufung voraus, über die der VwGH anstelle der Berufungsbehörde entscheiden könnte. Schlagworte Säum... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG und § 27 VwGG gestützten Säumnisbeschwerde vom 10. Februar 1992 (Postaufgabe 13.2.1992) macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 7. Jänner 1991 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 17. Dezember 1990, Zl. FrA-5135/90, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich, daß de... mehr lesen...
Im Hinblick darauf, daß das Vorbringen der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift, die Beschwerdeführerin habe am 3. März 1992 anläßlich einer Vorsprache bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark ihre Berufung gegen den Bescheid dieser Behörde vom 5. April 1991, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, zurückgezogen, durch die Aktenlage gedeckt ist, muß davon ausgegangen werden, daß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde, welche am 4. März 1992 zur Post ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/01/0333 B 10. Juli 1992
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010218.X01 Im RIS seit 17.01.2002 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §47 Abs2;VwGG §56; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 1. 7. 1992 92/01/0176 und 92/01/0333
am 8. 7. 1992 92/01/0210, 92/01/0229, 92/01/0230, 92/01/0233,
92/01/0308, 92/01/0310
Rechtssatz: D... mehr lesen...
Die gegenständliche, am 13. Februar 1992 zur Post gegebene Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 5. Oktober 1989 abgewiesen worden sei und die belangte Behörde über die dagegen erhobene Berufung vom 19. Oktober 1989 bisher noch nicht entschieden habe. Nach Ausweis der nach Einleitung des Vorverfahrens vo... mehr lesen...
Mit seiner ausdrücklich auf Art. 132 B-VG gestützten Säumnisbeschwerde vom 2. März 1992 macht der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde über seine am 24. Oktober 1990 erhobene Berufung gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 5. Oktober 1990, Zl. FrA-3109/90, geltend. Aus den dazu von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich jedoch, daß der Beschwerdeführer im Rahmen einer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt
am 17.6.1992 92/01/0251, 92/01/0300
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010133.X01 Im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;AVG §63 Abs4;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt
am 17. 6. 1992 92/01/0256 und 92/01/0257
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010195.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in seiner am 23. Dezember 1991 zur Post gegebenen Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 14. August 1990, Zl. FrA-2601/90, festgestellt worden sei, daß er nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes und daher gemäß § 7 Abs. 1 dieses Gesetzes auch nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sei, und die belangte Behörde über seine am 30. August 1990 dagegen erhobene Ber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste am 27. März 1989 in das Bundesgebiet ein und stellte am 5. April 1989 einen Antrag auf Asylgewährung. Mit Bescheid vom 29. Juni 1989 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling sei. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer am 7. August 1989 berufen. Im Zuge einer Vorsprache bei der Bezirkshauptmannschaft Baden am 3. November 1989 zog der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Antragsrückziehung
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §7 Abs1;AVG §63 Abs4;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Antragsrückziehung
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem V... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. August 1988 verpflichtete das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) gemäß § 19 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes - GSLG 1970, LGBl. Nr. 40/1970, in Verbindung mit den §§ 2, 12, 17 und 19 der Satzung der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Bringungsgemeinschaft aufgrund des Antrages von deren Obmann auf Eintreibung von Leistungsrückständen die Beschwerdeführer zur ungeteilten Hand, insgesamt S 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Es besteht kein rechtliches Hindernis, daß bei einer Verhandlung unter anderem über die Berufung einer bestimmten Partei diese das Rechtsmittel zurückzieht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070077.X04 Im RIS seit 28.01.2002 Zuletzt aktualis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0830/75 E 28. September 1976 VwSlg 9133 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Das AVG 1950 sieht für die Zurückziehung eines Rechtsmittels keine besonderen Formerfordernisse vor. Sie muss nur ausdrücklich ausgesprochen werden (Hinweis VfGH Slg 4462/1963 und E 7.12.1974, B 345/73-31). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs4;AVG §63 Abs4;ZustG §9 Abs1;ZustG §9 Abs3;
Rechtssatz: In konkreten Fall wäre die Mutter der Beschwerdeführerin als die Erstgenannte in der Berufung gem § 9 Abs 3 ZustG "im Zweifel" gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter gewesen. Die Ladung zur Berufungsverhandlung erfolgte in der Weise, daß die Beschwerdeführerin und ihre Mutter (letztere an erster... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Wenn eine Partei erklärt, ihre Berufung habe als zurückgezogen zu gelten, ist dies zwar umständlicher ausgedrückt als die kürzere Wendung, sie ziehe ihre Berufung zurück, bringt aber nichts anderes zum Ausdruck. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070077.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Über den Antrag des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1989 erging der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Juni 1990, dessen Spruch: (mit Einleitungssatz) wie folgt lautet: "BESCHEID Egon W, geboren am 13. Juli 1958 in L, österreichischer Staatsbürger, wohnhaft 99 L nn, hat um die unbefristete Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart Gasthof im Standort 99 L nn angesucht. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Zurückziehung eines Ansuchens kommt nicht dem Verzicht auf eine erhobene Berufung gleich und die Berufungsbehörde muß daher gemäß § 66 Abs 4 AVG den von ihr durch eine zulässige und fristgerechte Berufung angefochtenen Bescheid beheben (Hinweis E 23.12.1974, 2052/74). ... mehr lesen...