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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs4;Rechtssatz
Durch die Zurückziehung einer Berufung wird einer wegen Nichtentscheidung der Berufungsbehörde erhobenen Säumnisbeschwerde der Boden entzogen, setzt sie doch eine aufrechte Berufung voraus, über die der VwGH anstelle der Berufungsbehörde entscheiden könnte.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010210.X01Im RIS seit
08.02.2002