Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0830/75 E 28. September 1976 VwSlg 9133 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Das AVG 1950 sieht für die Zurückziehung eines Rechtsmittels keine besonderen Formerfordernisse vor. Sie muss nur ausdrücklich ausgesprochen werden (Hinweis VfGH Slg 4462/1963 und E 7.12.1974, B 345/73-31). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0130 4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995050320.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 07.08.2009 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0130 2 Stammrechtssatz Gemäß § 63 Abs 4 AVG, welche Bestimmung gemäß § 1 AgrVG 1950 auch in Angelegenheiten der Bodenreform für die Agrarbehörden Anwendung findet, ist eine Berufung gegen einen Bescheid nicht mehr zulässig, wenn die Partei nach Zustellung oder Verkündung des Bescheides ausdrücklich auf di... mehr lesen...
Anläßlich seines Ausscheidens aus der in der Rechtsform einer KG geführten Beschwerdeführerin entnahm deren Gesellschafter Dr. SM im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin befindliche Liegenschaften. Im Zug einer das Jahr 1986 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, die Werte des Grund und Bodens seien in den Bilanzen der Beschwerdeführerin nie ausgewiesen worden, weswegen anläßlich der Entnahme der Liegenschaften lediglich der Wert der Gebäude, nicht je... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §871;AVG §63 Abs4 impl;BAO §255 Abs1;
Rechtssatz: Einem Rechtsmittelverzicht kommt keine Wirkung zu, wenn dieser Willensäußerung jene allgemeinen Erfordernisse fehlen, die für das Zustandekommen einer rechtsverbindlichen Willenserklärung gelten. Ein Irrtum iSd § 871 ABGB schlie... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde begehrte die Beschwerdeführerin mit Antrag vom 27. Juli 1993 "beim Amt der Salzburger Landesregierung, Güterausweisstelle," die bescheidmäßige Zuteilung gleichbleibender Zählkarten-Wochennummern für zumindest 35 gewerbliche Transporte über das "Deutsche Eck". Mit Schriftsatz vom 21. Juni 1995 brachte sie gemäß § 73 Abs. 2 AVG einen Devolutionsantrag bei der belangten Behörde "als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde (§ 15b Abs. 5 Güterbeförde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §871;AVG §13 Abs1;AVG §37;AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Rechtswirkamkeit einer Prozeßhandlung ist - bei gegebener Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit des Handelnden und Einhaltung der vorgeschriebenen Form (Hinweis E 21.1.1988, 88/02/0002-0005, VwSlg 12616/1988) nur die Erkläru... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 5. Mai 1989 wurde die Beschwerdeführerin wegen übertretung des § 1 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. Mai 1974, BGBl. Nr. 314, und des § 2 Abs. 3 lit. a des Oberösterreichischen Polizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 36/1979, bestraft. Gegen dieses Straferkenntnis brachte der Anwalt der Beschwerdeführerin Berufung ein. Die belangten Behörden beauftragten die Bundespolizeidirektion Linz mit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0090
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer Berufung ist ebenso wie ein Rechtsmittelverzicht eine unwiderrufliche Prozeßerklärung (Hinweis: E 7.12.1972, 857/71, VwSlg 4466 F/1972). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs6;AVG §63 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0090
Rechtssatz: Ob die Partei zu dem Zeitpunkt, da sie die Zurückziehung der Berufung erklärte, anwaltlich vertreten war oder nicht, spielt für die Wirksamkeit der Prozeßerklärung im Hinblick auf § 10 Abs 6 AVG keine Rolle. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §64 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/10/0090
Rechtssatz: War die Berufung wirksam zurückgezogen, dann durften die belangten Behörden die Berufung nicht abweisen, sondern mußten die von der Partei nach der Zurückzie... mehr lesen...
Mit Verordnung der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) vom 10. Februar 1984 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke F von Amts wegen gemäß § 3 des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 (FLG), LGBl. Nr. 6650-2, hinsichtlich bestimmter in dieser Verordung näher beschriebener Grundstücke eingeleitet. Hievon sind auch die den Gegenstand dieser Beschwerde bildenden Grundstücke der Beschwerdeführer betroffen. Mit Bescheid vom 3. März... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0830/75 E 28. September 1976 VwSlg 9133 A/1976 RS 1 Stammrechtssatz Das AVG 1950 sieht für die Zurückziehung eines Rechtsmittels keine besonderen Formerfordernisse vor. Sie muss nur ausdrücklich ausgesprochen werden (Hinweis VfGH Slg 4462/1963 und E 7.12.1974, B 345/73-31). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Siehe jedoch:86/18/0213 E 22. März 1991 RS 4; 1187/62 E 8. April 1963 RS 2; 91/09/0169 E 21. Mai 1992 RS 4; 89/08/0173 E 27. März 1990 RS 3;
Rechtssatz: Da die belangte Behörde über die infolge rechtswirksamer Rücknahme durch die Bf nicht mehr existente Berufung meritorisch abgesprochen hat, h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §1 Abs1;AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs 4 AVG, welche Bestimmung gemäß § 1 AgrVG 1950 auch in Angelegenheiten der Bodenreform für die Agrarbehörden Anwendung findet, ist eine Berufung gegen einen Bescheid nicht mehr zulässig, wenn die Partei nach Zustellung oder Verkündung des Bescheides ausdrücklich auf die Berufung verzichtet hat. Eine eingebrachte Berufung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §7 Abs4;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0030 E 29. November 1983 VwSlg 11239 A/1983 RS 3 Stammrechtssatz Das Gesetz kennt keine "bedingte" Berufungsrückziehung (hier: Berufung gegen den Plan der gemeinsamen Anlagen und Maßnahmen),sodaß auch die diesbezügliche Erklärung der Bfr in der Schlichtungsv... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7 Abs4;AVG §63 Abs4;FlVfGG §3 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG NÖ 1975 §12 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;
Rechtssatz: Die Rücknahme der Berufung gegen den Bescheid über die Bewertung nach § 12 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 durch die Partei des ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, bosnische Staatsangehörige, sind am 15. Februar 1993 über Ungarn in das Bundesgebiet eingereist und haben am 16. Februar 1993 Anträge auf Asylgewährung gestellt. Mit Bescheiden des Bundesasylamtes vom 24. Februar 1993 wurden die Anträge abgewiesen. Die dagegen erhobenen Berufungen wies die belangte Behörde mit den angefochtenen Bescheiden gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 4 AVG zurück, weil die Beschwerdeführer im Rahmen der persönlichen Aushändigung der Bescheide ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/01/1166 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 89/01/0399 2 (hier: Asylwerber) Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Berufungsverzichtes ist besonders streng zu prüfen (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/01/1166 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0188 E 11. Jänner 1989 VwSlg 12837 A/1989 RS 4 Stammrechtssatz Ein anlässlich der Unterzeichnung eines Berufungsverzichts vorliegender Willensmangel ist, wenn er tatsächlich bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: ABGB §870;AsylG 1991;AVG §63 Abs4;BBetrG 1991;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/01/1166
Rechtssatz: Die Abgabe eines Beruf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, ist am 7. Oktober 1989 in das österreichische Bundesgebiet eingereist und hat am 9. Oktober 1989 einen Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt. Bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme am 14. Oktober 1989 gab sie an, daß ihr Vater seit 1971 in Österreich lebe und ihre Mutter bereits 1955 gestorben sei. Da ihr Vater und ihr Bruder in Österreich lebten, habe sie seit 1980 versucht, nach Österreich ausreisen zu können. Ihre diesbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AVG §39a;AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Ein Berufungsverzicht eines Fremden ohne Beiziehung eines Dolmetsch ist nur dann wirksam, wenn feststeht bzw ausreichend ermittelt wurde, daß der Fremde im Zeitpunkt der Abgabe des Berufungsverzichtes der deutschen Sprache hinlänglich mächtig ist, um sich der Tragweite des Verzichtes bewußt zu sein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 1991 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark fest, daß der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Zaires, nicht Flüchtling sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 24. Mai 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ... mehr lesen...
Die vorliegende, am 24. August 1993 eingebrachte Säumnisbeschwerde gemäß § 132 B-VG wurde im wesentlichen darauf gestützt, daß der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Asyl mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 10. November 1992 abgewiesen worden sei und daß die belangte Behörde über die dagegen vom Beschwerdeführer am 24. November 1992 erhobene Berufung noch nicht entschieden habe. Nach Einleitung des Vorverfahrens hat die belangte Behörde unter Vorlage einer Ablichtung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Behauptet der Bf, der einen Berufungsverzicht abgegeben hat, sich nicht über die Willenserklärung an sich geirrt zu haben, sondern über Umstände, die im Vorfeld des Willensentschlusses liegen, und für seine Entscheidung zur Abgabe des Berufungsverzichtes wes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §63 Abs4;FrPolG 1954 §5 Abs1;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob die in § 51 Abs 4 VStG normierte Unwirksamkeit eines während einer Anhaltung erklärten Berufungsverzichtes auch für den Bereich der Schubhaft zu gelten hat, kommt es nicht darauf an, ob der Schubhaft pönaler Charakter mangelt. Allerdings ist auf das die S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Einstellung des Säumnisbeschwerdeverfahrens wegen Zurückziehung der Berufung. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/31 92/02/0332 1 Stammrechtssatz Ein anläßlich der Unterzeichnung eines Berufungsverzichtes vorliegender Willensmangel, wenn er tatsächlich bestanden haben sollte, ist zugunsten des Berufungswerbers zu beachten (Hinweis E 18.9.1981, 81/02/0058). European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 89/01/0399 2 Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Berufungsverzichtes ist besonders streng zu prüfen (Hinweis E 16.4.1980, 324/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190601.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...