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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Das Berufungsbegehren eines Nachbarn in einem Verfahren betreffend Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage auf "Erteilung eines Halte- und Parkverbotes ...." zielt auf die Anordnung einer straßenpolizeilichen Maßnahme ab. Da ein derartiges Begehren nicht Gegenstand des Abspruches der Beh erster Instanz war, beinhaltet der Berufungsantrag damit ein Begehren nach Entscheidung in einer anderen "Sache", mit der sich die angerufene Beh als Berufungsinstanz nicht befassen durfte. Somit stellt dieser Antrag keinen zulässigen Berufungsantrag dar.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987040193.X02Im RIS seit
22.02.2006Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011