RS Vwgh 1989/9/19 89/04/0005

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen, dass im vorliegenden Beschwerdefall die Erklärung "das Rechtsmittel der Berufung gegen das Strafausmaß" zu erheben, nicht als Aussage gewertet wurde, die sich als Begründung im Sinne des § 63 Abs 3 AVG darstellen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040005.X03

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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