RS Vwgh 1989/3/8 88/01/0341

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §63 Abs3;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis in der Berufung auf das bisherige Vorbringen der Partei im erstinstanzlichen Verfahren stellt keinen begründeten Berufungsantrag dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010341.X02

Im RIS seit

05.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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