Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §62 Abs1;SchUG 1986 §67;SchUG 1986 §68;SchUG 1986 §71 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Angelegenheit "Entscheidung, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist" ist im § 68 SchUG - diese Vorschrift enthält einen Katalog jener Angelegenheiten, in denen ab der 9. Schulstufe der nichteigenberechtigte Schüler (Prüfungskandidat) unter bestimmten Voraus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §62 Abs1;SchUG 1986 §20 Abs6;SchUG 1986 §71 Abs2 litb;SchUG 1986 §71 Abs3;
Rechtssatz: Die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, kann, wie sich aus § 71 Abs 3 SchUG ergibt, sowohl schriftlich als auch mündlich erlassen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §62 Abs1;ZustG §8;ZustG §9;
Rechtssatz: Ein Vorhalt zum Zwecke des Parteiengehörs ist (ebenso wie ein Bescheid) erst am Tage der Zustellung erlassen. Hat die Behörde an diesem Tage bereits Kenntnis von einer Zustellungsbevollmächtigung, dann hat sie die (neuerliche) Zustellung des Vorhaltes an den Vertreter zu veranlassen. S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/77 E 27. Juni 1980 Vwslg 10178 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Ein Aktenvermerk gem. § 45 Abs 2 des Arbeitsinspektorates ist kein Bescheid. Eine Berufung gegen eine im Sinne dieser Bestimmung mit einem Aktenvermerk verfügte Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1641/77 E 27. Juni 1980 Vwslg 10178 A/1977 RS 5 Stammrechtssatz Ein Aktenvermerk gem. § 45 Abs 2 des Arbeitsinspektorates ist kein Bescheid. Eine Berufung gegen eine im Sinne dieser Bestimmung mit einem Aktenvermerk verfügte Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens ist daher unzulässig. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 12. März 1986 wurde für das Grundstück Nr. 255, EZ. 28, KG. X, der Einheitswert zum 1. Jänner 1980 im Wege einer Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG mit S 457.000,-- festgestellt und sieben namentlich angeführten Personen, darunter auch die Beschwerdeführerin, anteilsmäßig zugerechnet. Dieser Bescheid ist an die "Gemeinschaft der Miteigentümer des nachstehend angeführten Grundbesitzes" zu Handen der Beschwerdeführerin gerichtet gewesen u... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1BAO §97 Abs1VwGG §34 Abs1 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 425;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH gilt ein verwaltungsbehördlicher Bescheid erst mit seiner Bekanntgabe als erlassen. Daher können noch nicht bekanntgebene Erledigungen subjekt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39a;AVG §62 Abs1;B-VG Art8;MRK Art6 Abs3 lite;VStG §24;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs4;
Rechtssatz: Bei § 39 a AVG handelt es sich um eine Vorschr die das Verfahren und nicht die Wirksamkeit einer Bescheiderlassung durch Zustellung betrifft. Das Fehlen deutscher Sprachkenntnisse beim Besch hindert die Erlassung der St... mehr lesen...
In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten, auf Art. 131a B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer zwei am 2. Juli 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzte Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, und zwar die vorläufige Abnahme seines Führerscheines und die Beschlagnahme seines Pkws. Er beantragt, diese Maßnahmen kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die belangte Behörde erstattete eine Gegenschr... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1AVG §62 Abs4VStG §37 Abs2
Rechtssatz: Wird in einem dem Besch bei der Beh ausgehändigten Sicherstellungsauftrag auf eine Sicherstellung durch Bestellung des Pkws des Besch als Pfand kein Bezug genommen, so kann schon aus diesem Grunde in diesem schriftlichen Sicherstellungsauftrag keine "Sanierung der drei Tage zuvor erfolgten - rechtsu... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1AVG §62 Abs1VStG §37 Abs1
Rechtssatz: Eine telefonische Bescheiderlassung (hier: Sicherstellungsauftrag) vermag keine Rechtswirkungen zu erzeugen. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988030150.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;RAO 1868 §14;VwGG §34 Abs1;ZustG §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/12, 754;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides an den substituierten Rechtsanwalt bewirkt nicht die Erlassung des Bescheides, weil der substituierte Rechtsanwalt nicht Zustellungsbevollmächtigt... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AgrVG §7;AgrVG §7a;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfLG Tir 1978 §23;VwRallg;ZustG §7;
Rechtssatz: Wurde der Zusammenlegungsplan einer Partei gegenüber ordnungsgemäß erlassen und als unbekämpft rechtskräftig, können im selben Zus... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion für Salzburg vom 2. Juli 1987, Zlen. III/St 15230/86, 17025/86, 11637/87 und 11638/87, wurde der Beschwerdeführer in vier Fällen (a bis d) schuldig erkannt, es als Mieter eines auf die Firma M-Gesellschaft m.b.H. in Salzburg zugelassenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen zu haben, der Behörde auf schriftliches Ersuchen (Fall a) bzw. auf telefonische Lenkeranfragen (Fälle b bis d) Auskunft darüber zu erteilen, wer das Fahrz... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1AVG §63 Abs5VStG §51 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bescheide erwachsen nur den Parteien gegenüber in formelle Rechtskraft, gegen die sie erlassen werden. Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der
Behörde
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §62 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Gibt ein Rechtsanwalt unter Hinweis auf die im Verfahren über den Entzug der Lenkerberechtigung bereits vorgelegte Vollmacht der erstinstanzlichen Strafbehörde bekannt, den Besch auch im Strafverfahren zu vertreten, so wird der danach über die Berufung gegen das Straferkenntnis ergehende Bescheid durch Zustellung an den Rechtsa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;VStG §44 Abs1 Z10;VStG §44 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die im Datum eines Bescheides zum Ausdrucke kommende Zeitangabe ist für den Eintritt der Rechtswirkungen ohne Bedeutung, vielmehr ist daraus lediglich zu entnehmen, wann das Verwaltungsorgan, mit dessen Unterschrift der Bescheid versehen ist, den Bescheid genehmigt hat (Hinweis auf E 13.1.1984, 82/02/0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §62 Abs3;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselben der Bescheid durch die belangte Behörde erlassen werden. Erlassen ist der Besche... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;BauO Tir 1978 §31 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Bestimmung des § 31 Abs 1 Tir BauO um eine Essentiale der Erledigung und nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt, ist ein nur mündlich verkündeter Bescheid rechtsunwirksam. Schlagwo... mehr lesen...
Index: L46101 Tierhaltung Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §68 Abs4 litd;TierschutzG Bgld 1950;
Rechtssatz: Die in der Verhandlungsniederschrift zitierten von der Behörde getroffenen Anordnungen, worin (hier) der Verwahrer beschlagnahmter Tiere aufgefordert wird, diese dem Bf binnen bestimmter Frist bei Androhung sonstiger Zwangsmaßnahmen auszufolgen, st... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33;AVG §45 Abs3;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §65;AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §51;VwRallg;
Rechtssatz: Ein bei der Behörde eingelangtes relevantes Vorbringen ist bis zur Zustellung des Bescheides zu beachten (Hinweis E 15.12.1987, 87/05/0167). Schlagworte Akteneinsicht
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VwGG §26 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl Nr. 12, S 684;
Rechtssatz: Ist nach dem Vorbringen des Bf in einem Einparteienverfahren die Zustellung oder mündliche Verkündung eines Bescheides nicht erfolgt, so vermag sich der Gerichtshof bei Erledigung einer Beschwerde unabhängig von der Richtigkeit dieses... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl Nr. 12, S 684;
Rechtssatz: Es liegt kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor, wenn die Zustellung oder mündliche Verkündigung nicht wenigstens an einen Bescheidadressaten erfolgt. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Besc... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 1. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des KFG schuldig erkannt und es wurden deswegen über ihn Geldstrafen von insgesamt S 3.100,-- verhängt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Strafbetrag bis zur Höhe von S 1.800,-- durch die eingehobene Sicherheitssumme, die gemäß § 37 Abs. 5 VStG für verfallen erklärt werde, abgedeckt sei, sodass restlich noch S 1.300,-- zu bezahlen seien. Die Strafverfüg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §47;VStG §49 Abs1;ZustG §2;ZustG §9;
Rechtssatz: Die Erlassung einer Strafverfügung kann dann nicht in der an den Beschuldigten persönlich erfolgten Zustellung erblickt werden, wenn zum Zeitpunkt der so erfolgten Zustellung bereits ein Zustellbevollmächtigter gem § 9 Zustellgesetz bestellt war und dies der Behörde auch mitgeteilt wurde, auch wenn diese Mitt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;VStG §47;VStG §49 Abs1;ZustG §2;
Rechtssatz: Eine Strafverfügung gilt in jenem Zeitpunkt als erlassen, in dem jeder andere Bescheid als erlassen zu gelten hat, mit der Einschränkung, dass die Strafverfügung stets nur schriftlich erlassen werden kann. Unter "Erlassung" ist die Mitteilung nach außen zu verstehen, die bei einer Strafverfügung mit ihrer ordn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beurteilung des Zustellvorganges eines Bescheides an eine Partei des Verfahrens, der den anderen Parteien gegenüber bereits erlassen ist, als Erlassung ungeachtet des Umstandes, dass die nunmehrige Zustellung auf einem nicht unterschriebenen, begleitenden Kurzbrief als Übermittlung "zur Kenntnisnahme" bezeichnet wird. ... mehr lesen...