Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Devolutionsantrag des Beschwerdeführers vom 9. Oktober 1991 gemäß § 73 Abs. 2 AVG ab. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe in seinem Devolutionsantrag behauptet, die erstinstanzliche Behörde habe es verabsäumt, über seinen Antrag vom 10. Jänner 1991 auf Geldaushilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu entscheiden. Aus dem Akt der erstinstanzlichen Behörde sei jedoch ersichtlich, daß mit mündlich verkünde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr für den Lauf der Rechtsmittelfrist gem § 63 Abs 5 AVG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich die Berufungsfrist gegen einen mündlich e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (Hinweis E 25.6.1952, 2053/50, VwSlg 258... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 12. November 1991 wurde gegenüber den Beschwerdeführern der Auftrag erlassen, die auf dem Grundstück Nr. nn/1, KG X, ohne baubehördliche Bewilligung errichtete Baulichkeit innerhalb von sechs Monaten ab der Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. Die Baubehörde stützte sich dabei darauf, daß... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;BauPolG Slbg 1973 §2 Abs1 lita;BauRallg;
Rechtssatz: Auch wenn das Slbg BauPolG eine schriftliche Baubewilligung nicht ausdrücklich angeordnet hat, stellt eine "Zustimmung" zu einer baulichen Maßnahme noch keinen mündlich verkündeten (förmlichen) Bescheid dar, der als Ba... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - Betreiberin einer Handelskette - errichtete aufgrund eines Baubewilligungsbescheides aus dem Jahre 1975 auf der Gp. 301/1, KG X, im Gemeindegebiet der Gemeinde Z (in der Folge: Gemeinde) einen Einkaufsgroßmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 3600 m2. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde, der vom Gemeinderat am 2. Oktober 1979 beschlossen wurde, ist diese Grundparzelle als "Sonderfläche Supermarkt" gewidmet. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde vom 22... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 27. Oktober 1988 wurde der "A-Ges.m.b.H. & Co. OHG" die Änderung der Betriebsanlage einer Tankstelle an einem näher bezeichneten Standort in S unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen, gewerbebehördlich genehmigt. Gegen diesen Bescheid wurde folgende Berufung erhoben: "A und I P F-Straße 30 S Betr.: Bescheid vom 27.10.1988 Zahl 5/02-14.767/20-1988 BERUFUNG Als Vertreter der Anrainer an der H-Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der Bescheid nicht mündlich verkündet, so liegt vor der Zustellung an wenigstens einen Bescheidadressaten noch kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor (Hinweis B 27.6.1988, 88/10/0100). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen European Case Law... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Person zwar im
Betreff: des angefochtenen Bescheides genannt, beziehen sich auf sie aber weder der
Spruch: noch die
Begründung: , und wurde ihr der Bescheid auch nicht zugestellt, kann sie durch den ihr gegenüber nie erlassenen angefochtenen Bescheid in keinem subjektiv... mehr lesen...
Hinsichtlich der näheren Darstellung des Sachverhaltes wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. November 1976, Zlen. 1114, 1308, 1309/75, vom 29. April 1981, Zl. 09/2714/78, vom 19. Dezember 1984, Zl. 82/09/0075 und Zl. 82/09/0076, sowie vom 29. Juni 1989, Zl. 86/09/0047, verwiesen. Der im Jahre 1922 geborene Beschwerdeführer bezieht auf Grund des rechtskräftigen Bescheides der belangten Behörde vom 3. März 1971 eine Beschädigtenrente nach dem Kriegsopfervers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 14. Oktober 1991 legte der Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt der Beschwerdeführerin zur Last, sie habe seit Mitte Juni 1990 bis zum 5. Juli 1990 (Tag des Arbeitsunfalles) den rumänischen Staatsbürger U, geboren 1967, in ihrer Baumschule als Hilfskraft beschäftigt, ohne für diesen Dienstnehmer eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zu besitzen. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgeset... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2;
Rechtssatz: Ein (schriftlicher) Bescheid ist erst mit der Zustellung bzw Ausfolgung seiner schriftlichen Ausfertigung an eine Partei als erlassen anzusehen; nur ein erlassener Bescheid kann Rechtswirkungen erzeugen (Hinweis E 18.2.1988, 88/09/0002). Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1705/48 E 18. März 1950 VwSlg 1333 A/1950 RS 1 Stammrechtssatz Die Tatsache, daß der Partei der Inhalt eines Bescheides bei ihrer Vorsprache bei der Behörde mitgeteilt wurde, kann nicht als mündliche Verkündung des Bescheides gewertet werden. Schlagworte Zeitpunk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;KOVG 1957 §93 Abs1;KOVG 1957 §94; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 89/09/0040 4 Stammrechtssatz Die Schiedskommission ist nicht verpflichtet, Tatsachen und Beweismittel, die zwischen dem Zeitpunkt der Beschlußfassung des Senates der Schiedskommission und dem Zeitpunkt der Abfertigung des auf Grund der Bes... mehr lesen...
1.1.1. Mit Bescheid der Obmännerkonferenz des Getreidewirtschaftsfonds vom 23. Jänner 1989 wurde gemäß § 50 des Marktordnungsgesetzes 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210/1985 in der geltenden Fassung, auf Grund eines Beschlusses der Obmännerkonferenz vom 10. Jänner 1989 an Verwertungsbeiträgen der Betrag von S 333.279,95, zuzüglich eines Erhöhungsbetrages gemäß § 50 Abs. 3 MOG von S 66.655,99, somit insgesamt S 399.935,94 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Als Adressatin dieses Beschei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §81;KO §83;MOG 1985 §50 Abs3;VwGG §34 Abs1;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/17/0038
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner und das konkursverfangene Vermögen sind rechtlich nicht ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist - wie sich aus der Begründung: des angefochtenen Bescheides und dem darauf bezugnehmenden Beschwerdevorbringen ergibt - unstrittig, daß der Beschwerdeführer am 12. Dezember 1989 und am 22. November 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung beantragte mit Bescheid festzustellen, daß dem Kostenvorauszahlungsauftrag der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 7. Dezember 1977 (ergangen im Zuge der Ersatzvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid, der nur die Auslegung eines rechtskräftigen Bescheides anstrebt, ist unzulässig. Die Frage, ob die Ausfertigung eines Bescheides vom Original abweicht, ist eine solche der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides und daher im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen. Selbst wenn es zutreffen sollte, daß von ein... mehr lesen...
Ein im Eigentum des Beschwerdeführers befindlicher Pkw wurde am 21. August 1989 von seinem Abstellplatz im 16. Wiener Gemeindebezirk gemäß § 89a Abs. 2 StVO 1960 entfernt. Als Grund für die Entfernung wurde angegeben, daß am Pkw keine Kennzeichentafeln angebracht waren. Die Erstbehörde, der Magistrat der Stadt Wien, MA 48, fertigte einen auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 gestützten, mit 18. September 1989 datierten Bescheid aus, mit dem der Beschwerdeführer zum Ersatz der Kosten d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs3;AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/04 92/11/0021 2 Stammrechtssatz Auch wenn die Behörde ausdrücklich zum Ausdruck bringt, daß sie eine Zustellung nicht bewirken wolle (weil zB ihre Absicht lediglich auf Information gerichtet ist, Übermittlung "zur Kenntnisnahme"), hat die Übe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 8. Jänner 1991 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 12 - Sozialamt, Sozialreferat für den 1, 8 und 9 Bezirk (erstinstanzliche Behörde) einen Grundantrag auf Gewährung von Geldaushilfen, der mit mündlich verkündetem Bescheid vom selben Tag abgelehnt wurde. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 10. Jänner 1991 beantragte der Beschwerdeführer neuerlich die Gewährung einer Geldaushilfe, nach der Aktenlage allerdings lediglich für vier Ta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr fü... mehr lesen...
Am 28. August 1990 stellten die Beschwerdeführer bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien den Antrag, Bescheinigungen über ihre vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach § 5 Abs. 1 Asylgesetz auszustellen. Am 4. März 1991 brachten die Beschwerdeführer Anträge auf Übergang der Pflicht zur Entscheidung über ihre Anträge vom 28. August 1990 bei der belangten Behörde ein. Mit Schriftsätzen vom 3. September 1991 erhoben die Beschwerdeführer die zu den hg. Zlen. 91/01/0152, 01... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0149 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0251 E 23. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Damit die Frist zur Nachholung des versäumten Bescheides gewahrt ist, muss innerhalb derselbe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 3. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer gegenüber wie folgt abgesprochen: "Die H-Gesellschaft m.b.H. hat den für ihren Gastgewerbebetrieb in G, N-Straße 24, anläßlich der Konzessionserteilung als gewerberechtlichen Geschäftsführer genehmigten Herrn R mit Eingabe vom 27.5.1988 als solchen mit Wirkung vom 31.5.1988 abgemeldet und trotz der bestehenden Verpflichtung zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers diese... mehr lesen...
Rechtssatz: Im
Spruch: des Bescheides wird der Zeitraum der Tatbegehung mit "1.8.1988 bis heute" umschrieben. Damit wird eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß die Tatzeit mit 1.8.1988 beginnt und mit dem Zeitpunkt der Schöpfung des Straferkenntnisses (das ist im Falle der schriftlichen Bescheiderlassung der Zeitpunkt der Unterfertigung durch den Genehmigenden), also mit Bescheiddatum, endet (Hinweis E 14.5.1985, 84/04/0134). Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränku... mehr lesen...
Mit dem im Namen der Vorarlberger Landesregierung ergangenen Bescheid vom 29. August 1988 gab die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (belangte Behörde) der von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. April 1988 erhobenen Vorstellung keine Folge. Die belangte Behörde führte in der Begründung: ihres Bescheides im wesentlichen aus, es sei der Beschwerdeführerin und N.G. (Bauwerber) mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbetei... mehr lesen...