RS Vwgh 1989/6/26 88/10/0208

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/06 Schulunterricht

Norm

AVG §62 Abs1;
SchUG 1986 §67;
SchUG 1986 §68;
SchUG 1986 §71 Abs2 litb;

Rechtssatz

Die Angelegenheit "Entscheidung, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist" ist im § 68 SchUG - diese Vorschrift enthält einen Katalog jener Angelegenheiten, in denen ab der 9. Schulstufe der nichteigenberechtigte Schüler (Prüfungskandidat) unter bestimmten Voraussetzungen zum selbstständigen Handeln befugt ist -

nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass in dieser Hinsicht der nichteigenberechtigte Schüler von den Erziehungsberechtigten vertreten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100208.X03

Im RIS seit

07.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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