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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs1;Rechtssatz
Die Angelegenheit "Entscheidung, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist" ist im § 68 SchUG - diese Vorschrift enthält einen Katalog jener Angelegenheiten, in denen ab der 9. Schulstufe der nichteigenberechtigte Schüler (Prüfungskandidat) unter bestimmten Voraussetzungen zum selbstständigen Handeln befugt ist -
nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass in dieser Hinsicht der nichteigenberechtigte Schüler von den Erziehungsberechtigten vertreten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100208.X03Im RIS seit
07.02.2007