RS Vwgh 1989/6/26 88/10/0208

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
70/06 Schulunterricht

Norm

AVG §62 Abs1;
SchUG 1986 §20 Abs6;
SchUG 1986 §71 Abs2 litb;
SchUG 1986 §71 Abs3;

Rechtssatz

Die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, kann, wie sich aus § 71 Abs 3 SchUG ergibt, sowohl schriftlich als auch mündlich erlassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100208.X02

Im RIS seit

07.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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