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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs1;Rechtssatz
Die Entscheidung der Klassenkonferenz, dass der Schüler zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, kann, wie sich aus § 71 Abs 3 SchUG ergibt, sowohl schriftlich als auch mündlich erlassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100208.X02Im RIS seit
07.02.2007